Finanzausschuss lehnt Übergewinnsteuer ab

Eine Besteuerung von sogenannten Übergewinnen von Energiekonzernen, die angesichts der Krise sehr viel mehr als üblich verdient haben, soll es nicht geben. Der Finanzausschuss lehnte in seiner Sitzung am 22.06.2022 einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs.:20/1849) ab. SPD und Grüne zeigten grundsätzlich Sympathie für die Grundrichtung des Vorschlags, verwiesen aber auf noch offene Fragen.

Linke wollen Krisengewinne von Energiekonzernen abschöpfen

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll nach dem Vorbild der italienischen Übergewinnsteuer der Teil der Unternehmensgewinne von Energiekonzernen im Geschäftsjahr 2022, der die Gewinne des Vorjahres um mehr als zehn Millionen Euro übersteigt, zusätzlich einer Übergewinnsteuer von 25% unterworfen werden. "Marktmächtige Energiekonzerne", die ihre Einkaufspreise langfristig gesichert hatten, hätten durch die steigenden Energiepreise in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine “außerordentliche Gewinne“ erwirtschaften können. Die Rechnung zahlten nun die Verbraucher.

Grüne und SPD nicht grundsätzlich gegen den Vorschlag

Nach Ansicht der SPD-Fraktion darf es keine ungerechtfertigten Extragewinne für Öl- und Energiekonzerne geben, die die aktuelle Krisen- und Kriegssituation zu ihren Gunsten ausnutzen. Das sei mit den Regeln des Anstands und den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar. Die Grundidee des Antrags sei daher begrüßenswert. Ein Schnellschuss sei aber nicht Sinn der Sache. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die Debatte und sagte, eine Übergewinnsteuer müsse ein Kriseninstrument sein. Außerdem müsse es sich um leistungslose Gewinne handeln. Verfassungsrechtliche Probleme sieht die Fraktion nicht. Da noch Fragen offen seien, könne man dem Antrag nicht zustimmen.

FDP und Opposition lehnen Übergewinnsteuer strikt ab

Strikte Ablehnung signalisierte die CDU/CSU-Fraktion. Sie sei ganz auf der Seite des Finanzministers, der die Übergewinnsteuer auch ablehne. Es gebe zudem das Problem der Abgrenzung von guten und schlechten Gewinnen. Ebenso strikt lehnte die FDP-Fraktion die Übergewinnsteuer ab. Es gebe eklatante und nicht wegzudiskutierende verfassungsrechtliche Bedenken. Im Übrigen seien die Belastungen bereits hoch genug. Die AfD-Fraktion wandte gegen den Antrag ein, wenn die Übergewinnsteuer an den Staat falle, hätten die Bürger nichts davon.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2022.