AfD schlug BGB-Basiszinssatz vor
Die AfD-Fraktion wollte den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 01.07.2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden soll dieser Zinssatz durch einen "sachgerechten Aufschlag" von drei Prozentpunkten. Somit werde der anzuwendende Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, "sondern sieht auch eine deutliche Entlastung des Bürgers und der Wirtschaft bei notwendig gewordenen Steuernachzahlungen aber auch des Staates bei Steuererstattungen vor", heißt es in der Begründung des AfD-Entwurfs.
Union und SPD wollen Gerichtsentscheidung abwarten - Kritik von der Opposition
Die CDU/CSU-Fraktion nannte den AfD-Gesetzentwurf "handwerklich unvollständig und falsch". Es handele sich um einen "politisch motivierten Schaufensterantrag". Allgemein stieß eine Senkung des Zinssatzes auf Zustimmung bei der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings wolle man erst eine Gerichtsentscheidung zu dem Thema abwarten. Die SPD-Fraktion schloss sich der Bewertung des Koalitionspartners an und erklärte, den Entwurf aus politischen und fachlichen Gründen abzulehnen. Für die FDP-Fraktion ist die AfD-Fraktion mit ihrem Entwurf "zu kurz gesprungen". Ähnlich äußerten sich auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AFD-Fraktion bezeichnete die Hinweise auf das noch ausstehende Urteil als "politisches Possenspiel".