Finanzausschuss ebnet Weg für weitere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Der Finanzausschuss des Bundestages hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPO sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Ausschuss am 14.12.2016 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (BT-Drs. 18/9958) zu.

Neue Kompetenzen für die Behörden

Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch einige Änderungen am Entwurf vorgenommen. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Der Entwurf sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen. Außerdem sind Verbesserungen in der behördlichen Informationstechnologie geplant.

"Schwarze Schafe“ werden von Ausschreibungen ausgeschlossen

Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits mit Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2016.

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