Finanzausschuss billigt Erweiterung der Prospektfreiheit für Wertpapieremissionen

Der Finanzausschuss des Bundestags hat der geplanten Erweiterung der Prospektfreiheit für Wertpapieremissionen (BT-Drs. 19/8005) am 08.05.2019 zugestimmt. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Dadurch soll Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.

Entwurf: Prospektfreiheit einheitlich bis acht Millionen Euro

Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Millionen Euro, bei Banken bis fünf Millionen Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht wird auf acht Millionen Euro vereinheitlicht. Weitere Vereinheitlichungen und Verbesserungen besonders für neue Finanzierungsformen nahmen die Koalitionsfraktionen mit insgesamt neun Änderungsanträgen vor.

Zugang zum Kapitalmarkt wird erleichtert

In der Aussprache betonte der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion die Bedeutung eines leichteren Zugangs für Unternehmen am Kapitalmarkt sowie die gleichzeitig vorgenommene Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Anleger erhielten mehr Spielraum.

Crowdfunding-Pojekte jetzt bis sechs Millionen Euro prospektfrei

Außerdem müssten bei Crowdfunding-Pojekten erst ab einer Grenze von sechs Millionen Euro Prospekte erstellt werden. Im Entwurf hatte die Grenze bei 2,5 Millionen Euro gelegen. Die SPD-Fraktion betonte das Ziel, dass sich Start ups durch Finanzierungsmöglichkeiten vernünftig entwickeln können müssten. Mit risikobehafteten Anlageformen müsse aber sensibel umgegangen werden.

Opposition kritisiert fehlende Übersetzungspflicht bei Wertpapierprospekten ausländischer Emittenten

Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Sprachregel bei der Herausgabe von Prospekten. Der Entwurf sieht vor, dass Wertpapierprospekte von ausländischen Emittenten nicht unbedingt in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen. Sachverständige hatten bereits in der Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass im Fall von Klagen die Anleger den Prospekt auf eigene Kosten übersetzen lassen müssten. Die Linksfraktion verlangte, die Verbraucher müssten ein Recht auf Übersetzung durch den Emittenten haben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagte außerdem, dass die Heraufsetzung der Grenzen für die Prospektpflicht zu Lasten der Verbraucher gehe. Die AfD-Fraktion kritisierte, dass mit den Immobilienfinanzierungen über neue Plattformen eine Konkurrenz für bewährte Finanzierungsformen durch die Banken geschaffen werde. 

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2019.

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