Finanzausschuss bestätigt Unterstützung für Brauereien und Gastronomie

Der Finanzausschuss hat Steuererleichterungen für kleine Brauereien und Gastronomie beschlossen. Auch Möglichkeiten zur Unterstützung der Gasindustrie sollen verbessert werden. Vorgesehen sind zudem die Weiterführung der ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel sowie die Verlängerung von Umsatzsteuerermäßigungen. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen werden unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt.

Steuererleichterungen und Umsatzsteuerermäßigung werden verlängert

So wird Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer befreit und es werden die ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel weitergeführt. Letztere waren im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführt worden und wären eigentlich zum Ende dieses Jahres ausgelaufen. Nun sollen die ermäßigten Sätze zur Stärkung der "einzigartigen Biervielfalt und Braukunst" sowie der mittelständisch geprägten Brauereistruktur entfristet werden und dauerhaft in Kraft bleiben. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) sollte eigentlich zum Jahresende auslaufen, wird aber jetzt bis Ende 2023 verlängert. Die Umsatzsteuermindereinnahmen sollen sich dadurch auf rund 3,3 Milliarden Euro belaufen.

Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung

Eine weitere Änderung betrifft Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung. So soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der im Zuge der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Darlehen zur Refinanzierung von Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Zu den von der KfW abgewickelten Zuweisungsgeschäften gehören demnach zahlreiche Transaktionen, die zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zur Auffüllung der Gasspeicher und dem Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas beitragen. Ein weiteres Instrument seien Kreditlinien, um Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen zu können. Eine belastbare gesetzliche Kreditermächtigung sei erforderlich, damit die KfW handlungsfähig bleibe und das Vertrauen von Wirtschaft und Öffentlichkeit in die Maßnahmenpakete der Bundesregierung keinen Schaden nehme.

Kritik aus der Union

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass sie die Maßnahmen zur Biermengenstaffel und zur Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie selbst schon lange gefordert habe. Die Umsatzsteuerermäßigung hätte dauerhaft gelten sollen. 2023 werde man die nächste Verlängerung erleben, sonst werde es ein Sterben der Gastronomiebetriebe geben. Außerdem kritisierte die Union die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 01.01.2023 von 9,5% auf 9%, was eine Belastung der kleinen Landwirte bedeute und angesichts weiterer Belastungen zu Betriebsaufgaben führen werde. Die Berechnungsgrundlage für die Änderung sei falsch.

SPD und Grüne verteidigen Gesetzesvorhaben

SPD und Grüne wiesen die Kritik der Union an der Befristung der Umsatzsteuer für die Gastronomie zurück. Die Entlastung der Gastronomie sei angebracht, denn eine Wiederanhebung der Umsatzsteuer wäre inflationstreibend gewesen. Die Befristung sei auch von Sachverständigen aus der Wissenschaft befürwortet worden. Auch die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte sei richtig, die Berechnung des Finanzministeriums sei nachvollziehbar. Außerdem sei es wichtig, über die KfW Energieunternehmen schnell und wirksam zu schützen, die unter den enormen Energiekosten leiden würden. Insofern sei es richtig, die KfW jetzt vorausschauend mit der notwendigen Liquidität auszustatten.

FDP-Fraktion zeigte Verständnis

Die FDP-Fraktion zeigte Verständnis für die Kritik der Union an der Senkung der Vorsteuerpauschale für die Landwirte. Allerdings hätte das Risiko bei einer Ablehnung der bisherigen Höhe der Pauschale durch die EU auch bei den Landwirten gelegen. Und dieses Risiko sei wegen der Rückwirkung erheblich. Zu den Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung erklärte die Fraktion, es handele sich um Eventual-Verbindlichkeiten, die eventuell kommen könnten.

AfD-Fraktion kritisiert Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung

Die AfD-Fraktion lehnte die Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung als ordnungspolitisch heikel ab. Die Konzerne zu schützen, wäre nur zu rechtfertigen, wenn die Ursachen, die zu den Problemen geführt hätten, behoben wären. Die Energiekrise sei jedoch hausgemacht und das Ergebnis einer Reihe von Fehlentscheidungen der letzten Jahre.

Linke unterstütze Maßnahmen für Brauereien und Gastronomie

Die Fraktion Die Linke unterstütze die Maßnahmen für Brauereien und die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie. Die Befristung sei jedoch richtig. Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung wurden begrüßt. Es bestehe Handlungsdruck, um die Energieversorgung zu sichern.

Redaktion beck-aktuell, 22. September 2022.