Fi­nanz­aus­schuss be­schlie­ßt Än­de­rung beim Kin­der­geld und wei­te­re steu­er­recht­li­che Än­de­run­gen

Kin­der­geld soll in Zu­kunft nicht mehr für meh­re­re Jahre rück­wir­kend ge­zahlt wer­den kön­nen. Wie der par­la­men­ta­ri­sche Pres­se­dienst be­rich­te­te, hat der Fi­nanz­aus­schuss am 26.04.2017 einen ent­spre­chen­den Be­schluss ge­fasst und eine Än­de­rung in den von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­ten Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Be­kämp­fung der Steu­er­um­ge­hung und zur Än­de­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten (BT-Drs. 18/11132, 18/11184) ein­ge­fügt. Ab­wei­chend von der re­gu­lä­ren Fest­set­zungs­frist von vier Jah­ren nach § 169 AO sieht die Neu­re­ge­lung vor, dass Kin­der­geld nur noch sechs Mo­na­te rück­wir­kend aus­ge­zahlt wer­den kann.

An­rei­ze für be­trü­ge­ri­sches Ver­hal­ten sol­len re­du­ziert wer­den

Wie die Bun­des­re­gie­rung in der Be­grün­dung schreibt, soll das Kin­der­geld im lau­fen­den Ka­len­der­jahr die steu­er­li­che Frei­stel­lung des Exis­tenz­mi­ni­ums si­cher­stel­len. Hier­für sei eine mehr­jäh­ri­ge Rück­wir­kung nicht er­for­der­lich, da An­trä­ge auf Kin­der­geld "re­gel­mä­ßig zeit­nah" ge­stellt wür­den. Auf Nach­fra­gen der Op­po­si­ti­ons­frak­tio­nen Die Linke und Bünd­nis 90/Die Grü­nen er­klär­te ein Ver­tre­ter der Bun­des­re­gie­rung, das Thema sei auf­ge­grif­fen wor­den, um An­rei­ze für be­trü­ge­ri­sches Ver­hal­ten zu re­du­zie­ren. Die Op­po­si­ti­ons­frak­tio­nen lehn­ten den Än­de­rungs­an­trag ab, die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen waren dafür.

Re­ak­ti­on auf Ver­öf­fent­li­chung der so­ge­nann­ten "Pa­na­ma Pa­pers"

Der Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Be­kämp­fung der Steu­er­um­ge­hung ins­ge­samt wurde mit Stim­men der Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen CDU/CSU und SPD bei Ent­hal­tung der Frak­tio­nen Die Linke und Bünd­nis 90/Die Grü­nen an­ge­nom­men. Mit dem Ge­setz wer­den Kon­se­quen­zen aus der Ver­öf­fent­li­chung der so­ge­nann­ten "Pa­na­ma Pa­pers" ge­zo­gen und Steu­er­um­ge­hungs­mög­lich­kei­ten mit­tels der Grün­dung und Nut­zung von Brief­kas­ten­fir­men ver­hin­dert. Durch zu­sätz­li­che Aus­kunfts- und In­for­ma­ti­ons­pflich­ten sol­len die Mög­lich­kei­ten der Fi­nanz­be­hör­den zur Fest­stel­lung von im Aus­land an­ge­sie­del­ten Do­mi­zil­ge­sell­schaf­ten (wie Brief­kas­ten­fir­men auch ge­nannt wer­den) ver­bes­sert wer­den.

Wei­te­rer Än­de­rungs­an­trag zu Kre­dit­kon­ten

Ein Spre­cher der CDU/CSU-Frak­ti­on er­klär­te in der Sit­zung, durch die Her­stel­lung von mehr Trans­pa­renz durch An­zei­ge­pflich­ten von Un­ter­neh­men und Fi­nanz­in­sti­tu­ten über be­stimm­te Be­tei­li­gun­gen und Ge­schäfts­be­zie­hun­gen werde das Ent­de­ckungs­ri­si­ko er­höht. Er wies auch auf die Be­deu­tung eines wei­te­ren Än­de­rungs­an­tra­ges hin, der eben­falls von der Ko­ali­ti­on in das Ge­setz ein­ge­fügt wurde. Da­nach müs­sen bei Kre­dit­kon­ten, bei denen der Kre­dit der Fi­nan­zie­rung pri­va­ter Kon­sum­aus­ga­ben dient, keine steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern mehr er­ho­ben wer­den. Dies gilt aber nur für Kre­dit­rah­men bis 12.000 Euro. Ins­ge­samt habe man ein gutes Ge­setz auf den Weg ge­bracht, so der Spre­cher der Uni­ons­frak­ti­on. Von der SPD-Frak­ti­on wurde das Ge­setz eben­falls ge­wür­digt. Man sei "einen guten Schritt wei­ter­ge­kom­men", hieß es mit Blick auf die neuen Mel­de­pflich­ten. Der Spre­cher der SPD-Frak­ti­on ging auf die seit lan­gem nicht mehr an­ge­ho­be­nen Pausch­be­trä­ge für Be­hin­der­te ein. Dazu solle die Bun­des­re­gie­rung Vor­schlä­ge un­ter­brei­ten.

Kri­tik von Lin­ken und Grü­nen

Die Frak­ti­on die Linke er­kann­te "eher halb­her­zi­ge Maß­nah­men" als eine wirk­sa­me Be­kämp­fung der Steu­er­um­ge­hung. Die Bu­ß­geld­be­trä­ge seien zu nied­rig. Und es sei falsch, das Ge­setz auf Brief­kas­ten­fir­men au­ßer­halb der EU zu be­schrän­ken. Dies wurde auch von der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen kri­ti­siert. Damit wür­den Brief­kas­ten­fir­men in Malta oder Zy­pern nicht er­fasst.

Ab­schaf­fung des steu­er­li­chen Bank­ge­heim­nis­ses be­grü­ßt

Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen be­grü­ß­te die mit dem Ge­set­zes­be­schluss vor­ge­nom­me­ne Ab­schaf­fung des bis­her in § 30a AO ge­re­gel­ten steu­er­li­chen Bank­ge­heim­nis­ses. Wie es in der Be­grün­dung des Ge­setz­ent­wurfs heißt, werde damit den Fi­nanz­be­hör­den er­mög­licht, in Zu­kunft ohne die bis­he­ri­gen Ein­schrän­kun­gen Aus­kunfts­er­su­chen an Fi­nanz­in­sti­tu­te zu rich­ten, "um In­for­ma­tio­nen über deren Kun­den und deren Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zu Drit­ten er­lan­gen zu kön­nen. Die Auf­he­bung des § 30a AO habe nicht zu­gleich den "glä­ser­nen Bür­ger" zur Folge, ver­si­chert die Re­gie­rung. Es wür­den nur bis­he­ri­ge Er­mitt­lungs­be­schrän­kun­gen auf­ge­ho­ben, "neue Er­mitt­lungs­be­fug­nis­se wer­den da­durch aber nicht ge­schaf­fen".

An­trag zur Schaf­fung einer Bun­des­steu­er­ver­wal­tung ab­ge­lehnt

Ab­ge­lehnt wurde von der Ko­ali­ti­ons­mehr­heit ein An­trag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen (BT-Drs. 18/2877), die sich für die Schaf­fung einer Bun­des­steu­er­ver­wal­tung aus­ge­spro­chen hatte. Das Ne­ben­ein­an­der von 16 Steu­er­ver­wal­tun­gen der Län­der habe sich nicht be­währt, hat­ten die Ab­ge­ord­ne­ten ar­gu­men­tiert.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2017.

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