PayPal-Aktienzuteilung durch ebay-"Spin-Off" nicht einkommensteuerpflichtig

Ebay-Aktionäre müssen für die Zuteilung von PayPal-Aktien keine Einkommensteuern zahlen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Es handle sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG. Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Aktien im Rahmen eines Spin-Offs zugeteilt

Der Kläger hielt 2015 ebay-Aktien. Durch die Unternehmensausgliederung (Spin-Off) des ebay-Bezahlsystems PayPal erhielten die Aktionäre für jede ebay-Aktie eine PayPal-Aktie. So wurden auch dem Depot des Klägers in 2015 Paypal-Aktien zu einem Kurs von 36 Euro je Aktie gutgeschrieben.

Finanzamt: Steuerpflichtige Sachausschüttung

Das Finanzamt behandelte die Gutschrift als steuerpflichtige Sachausschüttung und forderte hierfür Einkommensteuern. Mit der dagegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass er durch die Ausgliederung von PayPal keinen Vermögenszuwachs erfahren habe. Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden.

FG: Keine Sachdividende, sondern Abspaltung 

Das Finanzgericht Köln gab der Klage statt und hob die Einkommensteuerfestsetzung 2015 insoweit auf. Die Zuteilung von Aktien im Rahmen eines sog. Spin-Offs sei im Jahr des Aktienbezugs kein steuerpflichtiger Vorgang. Es handele sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG. Deren steuerliche Folgen seien erst im Jahr der Veräußerung der Aktien zu ziehen. Aber selbst wenn eine solche Abspaltung nicht festgestellt werden könnte, sei der Kapitalertrag lediglich mit 0 Euro anzusetzen. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts der Zuteilung sei nämlich nicht möglich, weil der Aktionär keine Gegenleistung zu erbringen hatte. Die Finanzverwaltung hat die vom Senat zugelassene Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII R 15/20 anhängig.

FG Köln, Urteil vom 11.03.2021 - 9 K 596/18

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2021.