Musterklage zur Grundsteuer-Bewertung bestätigt Bundesmodell

Hält die neue Berechnung der Grundsteuer für Immobilien der kritischen Prüfung durch die Finanzgerichte stand? Eine Musterklage gegen das sogenannte Bundesmodell wurde jetzt vom FG Köln abgewiesen.

Das FG hat erstmals grünes Licht für die neue Grundsteuerbewertung gegeben. Diese sei nicht zu beanstanden, befanden die Richter und wiesen eine Klage gegen die reformierte Bewertung ab (Urteil vom 19.09.2024 - 4 K 2189/23). "Das Urteil ist, soweit wir das überblicken können, das erste zum sogenannten Bundesmodell, das von mehreren Bundesländern angewandt wird", sagte ein Gerichtssprecher.

Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid, mit dem der Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell festgestellt wurde. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken, wie sie die Kläger angeführt hatten, sah das Gericht nicht. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen: Der Senat ließ die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Bei der abgewiesenen Klage handelt es sich um eine von mehreren Musterklagen, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt worden waren.

Die Neubewertung von Immobilien ist notwendig geworden, weil das BVerfG 2018 die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Im Jahr 2019 hatte zuletzt der Bundesrat grünes Licht für die Grundsteuerreform gegeben. Der Bund der Steuerzahler hält auch die neue Bewertung für verfassungswidrig.

Das Bundesmodell, mit dem die Grundsteuer neu berechnet wird, wird von neun Bundesländern angewendet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor und sollen nach Zustellung des schriftlichen Urteils an die Beteiligten nachgereicht werden.

FG Köln, Urteil vom 19.09.2024 - 4 K 2189/23

Redaktion beck-aktuell, gk, 20. September 2024 (ergänzt durch Material der dpa).