Betriebsprüfung: Kein Anspruch auf Schlussbesprechung mit persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer

Eine Schlussbesprechung über das Ergebnis der Außenprüfung im Sinne des § 201 AO erfordert nicht die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer. Prüfungsfeststellungen könnten zum Beispiel auch in einem telefonischen Gespräch erörtert werden, so das Finanzgericht Düsseldorf.

Finanzamt schlägt telefonische Schlussbesprechung vor

Die Antragstellerin wünschte zum Abschluss einer bei ihr durchgeführten Betriebsprüfung eine Schlussbesprechung. Aufgrund der Corona-Pandemie schlug das Finanzamt eine telefonische Schlussbesprechung vor, was die Antragstellerin indes ablehnte. Das Finanzamt ging aus diesem Grund in seinem endgültigen Betriebsprüfungsbericht davon aus, dass an einer Schlussbesprechung kein Interesse bestehe.

FG verneint Anspruch auf persönliche Anwesenheit

Daraufhin wollte die Antragstellerin im Wege einer einstweiligen Anordnung die Durchführung einer Schlussbesprechung unter persönlicher Anwesenheit der Beteiligten erreichen. Sie war der Ansicht, dass vor der von ihr begehrten Schlussbesprechung keine Änderungsbescheide aufgrund der Betriebsprüfung ergehen dürften. Das FG hat den Antrag abgelehnt. Die Richter sahen keinen Anspruch auf eine solche Anordnung.

§ 201 Abs. 1 Satz 1 AO macht keine Vorgaben

Eine Schlussbesprechung müsse nicht unter persönlicher Anwesenheit erfolgen, insbesondere da kein Ende der Corona-Epidemie absehbar sei, so das FG. § 201 Abs. 1 Satz 1 AO mache keine Vorgaben zu dem Ort sowie der Art und Weise der Durchführung einer Schlussbesprechung. Die Prüfungsfeststellungen könnten auch in einem telefonischen Gespräch erörtert werden.

Von Verzicht auf Schlussbesprechung auszugehen

Das entsprechende Angebot des Finanzamts zu einer telefonischen Besprechung habe die Antragstellerin mehrfach abgelehnt. Es sei daher von einem Verzicht auf die Durchführung einer Schlussbesprechung auszugehen, so das FG abschließend.

FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2020 - 3 V 1087/20

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2021.