Bei der Neuregelung der Grundsteuer immer wieder im Fokus: das Bundesmodell, das in den meisten Bundesländern angewendet wird, so auch in Berlin und Brandenburg. Das dortige FG hält es für verfassungsgemäß – und bewegt sich damit auf einer Linie mit den FG in Sachsen und NRW.
Zwei Urteile hat das FG Berlin-Brandenburg am 04.12.2024 dazu gefällt (Az. 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23). Beide Fälle betrafen die Bewertung von Eigentumswohnungen in Berlin. Im ersten Verfahren wurde die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, im zweiten Verfahren, einer vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterklage, war diese fremdvermietet.
Von der Möglichkeit, mittels eines Verkehrswertgutachtens einen geringeren als den vom Finanzamt angenommenen Verkehrswert nachzuweisen, wie sie der BFH aufgezeigt hat (Beschlüsse vom 27.05.2024 – II B 78/23 [AdV] und II B 79/23 [AdV]) und die der Gesetzgeber Anfang des Monats in § 220 Abs. 2 BewG aufgenommen hat, haben die Wohnungseigentümer in beiden Verfahren keinen Gebrauch gemacht. Vielmehr haben sie ausführlich allgemeine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzlichen Regelungen geltend gemacht.
Das FG hat zunächst die Vereinbarkeit der im Streit stehenden Bescheide mit den einfach-rechtlichen Vorgaben bejaht und sich auch damit auseinandergesetzt, ob der jeweils einschlägige Bodenrichtwert in rechtmäßiger Weise zustande gekommen ist und inwieweit diese Frage bei Anfechtung eines Grundsteuerwertbescheides überhaupt in die Prüfungskompetenz der Finanzgerichte fällt. Letzteres hat das Gericht jedoch letztlich dahinstehen lassen. Denn es schloss Rechtsverstöße des Gutachterausschusses aus.
Bejaht hat das FG schließlich, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar und die MietnEinV und der darin für Berlin vorgesehene Zuschlag von 10% auf die typisierte Miete nach Anlage 39 BewG gesetzesmäßig sind.
Redaktion beck-aktuell, bw, 19. Dezember 2024.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Musterklage zur Grundsteuer-Bewertung bestätigt Bundesmodell, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.09.2024, becklink 2031974 (FG Köln)
FG Sachsen, Ermittlung des Grundsteuerwerts für ein Wohnungseigentum mit Tiefgaragenstellplatz in Sachsen nach den Regelungen des BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 nicht verfassungswidrig, BeckRS 2024, 29637
FG Sachsen, Ermittlung des Grundsteuerwerts für ein Mietwohngrundstück in Sachsen nach den Regelungen des BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 nicht verfassungswidrig, BeckRS 2024, 29685
FG Sachsen, Ermittlung des Grundsteuerwerts für ein Mietwohngrundstück in Sachsen nach den Regelungen des BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 nicht verfassungswidrig, BeckRS 2024, 29636
BFH, AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell, DStR 2024, 1355 (m. Anm. Dr. Anette Kugelmüller-Pugh)
BFH, AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell, DStRE 2024, 926
GrSt-Bundesmodell: BFH soll über Rechtmäßigkeit entscheiden – Signalwirkung für Ländermodelle?, IBR 2024, 2204
BdSt: Erste Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung eingereicht – Aktenzeichen für Verfahren in Berlin und Rheinland-Pfalz liegen vor, BB 2023, 2966