Fehmarnbelt: EuGH bestätigt EuG-Urteil zu Staatshilfe

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil des Gerichts der EU zu Staatshilfen für den geplanten Ostseetunnel zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark bestätigt und Rechtsmittel dagegen abgewiesen. Danach habe die EU-Kommission nicht genau genug geprüft, ob die Hilfen rechtmäßig sind.

Kläger rügten Wettbewerbsverzerrung

Der EuGH wies sowohl die Rechtsmittel der Fährbetreiber gegen Teile des damaligen Urteils als auch die Einwände der EU-Kommission ab. Die Reedereien Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland klagten unterstützt durch das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und weitere Reedereien gegen von Dänemark zugesagte staatliche Hilfen und kritisierten Wettbewerbsverzerrung.

Streit um Hilfen für Hinterlandanbindung und Festverbindung

Dabei geht es um zwei Entscheidungen der EU-Kommission, bei denen es um Unterstützung für Straßen- und Eisenbahnanbindungen in Dänemark – die sogenannte Hinterlandanbindung – und die sogenannte Festverbindung – ein geplanter 20 Kilometer langer Bahn- und Autotunnel zwischen dem deutschen Puttgarden und dem dänischen Rødby – ging.

Neue Klage nach erneuter Prüfung durch Kommission

Die Kommission hatte nach dem Urteil des EuG bereits eine genauere Prüfung eingeleitet. Auch gegen das Ergebnis dieser Prüfung ist wiederum geklagt worden. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus.

EuGH, Urteil vom 06.10.2021 - C-174/19

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2021 (dpa).