Fehlüberweisung: Citigroup erhält halbe Milliarde Dollar nicht zurück

Teure Panne: Die Citigroup hat einen Rechtsstreit um die Rückerstattung einer halben Milliarde Dollar verloren, die der Finanzriese versehentlich überwiesen hatte. Der zuständige Richter Jesse Furman entschied am 16.02.2021 (Ortszeit) in New York, dass die Empfänger des Geldes der US-Großbank einen Betrag von rund 500 Millionen Dollar (413 Millionen Euro) nicht zurückzahlen müssen. Die Citigroup kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an.

Bank: Menschliches Versagen für Fehlüberweisung verantwortlich

Der Fall sorgte im vergangenen August für Aufsehen: Die Citigroup hatte im Auftrag des Kosmetikherstellers Revlon versehentlich einen eigentlich erst 2023 fälligen Kredit von knapp 900 Millionen Dollar bei Gläubigern – Hedgefonds und anderen professionellen Investoren – vollständig zurückgezahlt. Dabei hätte nur eine Zinszahlung von 7,8 Millionen Dollar angestanden. Die Bank machte menschliches Versagen für das Missgeschick verantwortlich und forderte Rückerstattung. Da nur ein Teil der Kreditgeber das Geld freiwillig wieder rausrückte, kam es zum Rechtsstreit.

Gericht: Gläubigerperspektive entscheidend

Richter Furman begründete sein Urteil damit, dass es irrational sei, bei einem hoch entwickelten Finanzkonzern wie der Citigroup von einer fehlerhaften Überweisung in dieser Größenordnung auszugehen. Die entscheidende Frage bei dem Prozess war, ob die Gläubiger hätten annehmen müssen, dass die frühzeitige Rückzahlung von Kredit und Zinsen unbeabsichtigt war.

Citigroup will Berufung einlegen

Die Citigroup will das Urteil allerdings nicht hinnehmen. Eine Sprecherin erklärte, die Bank sei damit überhaupt nicht einverstanden und beabsichtige, Berufung einzulegen. "Wir glauben, dass uns das Geld zusteht und werden weiter eine komplette Rückerstattung verfolgen." Eine weitere Möglichkeit, zumindest den finanziellen Schaden zu begrenzen, könnte der Versuch sein, die Mittel bei Revlon zurückzuholen. Denn die Fehlüberweisung erfolgte von Citis eigenen Konten aus. Das dürfte jedoch zu noch mehr rechtlichem Ärger führen.

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2021 (dpa).