Die FDP-Fraktion im Bundestag fordert, die Freiheit des Internets ins Grundgesetz aufzunehmen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, Marco Buschmann, schlägt dazu eine Ergänzung des Art. 5 GG vor, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. "Der Text des Grundgesetzes kennt Rundfunk, Film und Presse, aber kein Internet“, sagte der Liberale dem "Spiegel“.
Verfassungsrang würde Bedeutung des Internets Rechnung tragen
Buschmann argumentierte, eine solche Verfassungsänderung würde der Bedeutung des World Wide Web für den freien Informations- und Meinungsaustausch Rechnung tragen. "Auch für die Grenzen der Überwachung der Internetkommunikation oder des Surfverhaltens, sei es durch Staaten oder Facebook & Co., wäre die Internetfreiheit ein klarer Orientierungspunkt, der über das Post- und Fernmeldegeheimnis hinausgeht“, sagte der FDP-Politiker.
Grundrecht könnte auch Netzneutralität sichern
"Sogar die Gewährleistung der Netzneutralität ließe sich möglicherweise auf die Internetfreiheit stützen.“ Als Netzneutralität wird die Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung im Netz bezeichnet - also, dass Netzbetreiber nicht bestimmten Datenpaketen Vorrang einräumen.
Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Wimmer, Netzneutralität - Eine Bestandsaufnahme, ZUM 2013, 641
Frevert, All bits are equal? - Zum Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung, ZRP 2013, 166
Aus dem Nachrichtenarchiv
EU-Digitalkommissar will Netzneutralität verteidigen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.02.2018, becklink 2009182
Ende der Netzneutralität? US-Telekomaufsicht weicht Regelung auf, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.12.2017, becklink 2008620