FDP verzichtet wohl auf Normenkontrollklage gegen § 219a StGB

Die FDP wird aller Voraussicht nach auf eine Klage gegen den neu gefassten § 219a StGB zur Werbung für Abtreibungen verzichten. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae will dies seiner Partei empfehlen, wie er erklärte und damit einen Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland bestätigte.

Erfolgsaussichten als gering bewertet

"Wir haben die Erfolgsaussichten intern geprüft und bewerten sie als sehr gering", so Thomae. "Klagen gegen Strafrechtsnormen hatten meines Wissens nach vor dem Bundesverfassungsgericht noch nie Erfolg." Der FDP-Politiker betonte, er werde sich nicht widersetzen, wenn Grüne und Linke zu einer anderen Einschätzung kämen. Doch er rechne nicht damit. Bei den Grünen hieß es am 02.05.2019, die Sache sei noch nicht entschieden.

Neue Regelung erlaubt Ärzten Angabe zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen

Der Bundestag hatte im Februar 2019 beschlossen, dass Schwangere künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können sollen. Demnach dürfen Ärzte künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben. Anfang März 2019 hatten FDP, Linke und Grüne dann beschlossen, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vorzubereiten.

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2019 (dpa).

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