Kooperationsverbot soll weichen
Bisher ist die Bildung fast ausschließlich Ländersache. Das sogenannte Kooperationsverbot untersagt dem Bund weitestgehend die Mitfinanzierung im Bildungsbereich. CDU, CSU und SPD hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund sich stärker an der Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Dabei geht es vor allem um den Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen. Bisher ist eine Finanzhilfe des Bundes nur für finanzschwache Kommunen zulässig. Für eine Änderung des Art. 104c GG ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig, über die die große Koalition aber nicht verfügt. Sie ist deshalb auf Stimmen aus der Opposition, beispielsweise von der FDP im Bundestag, angewiesen.
FDP: Nur ein erster Schritt in Richtung Lockerung des Koopoerationsverbots
Lindner sagte, die geplante Änderung sei zwar aus Sicht der FDP nur ein kleiner Zwischenschritt bei der Lockerung des "Kooperationsverbots“. "Wir sind aber bereit, den Spatz in der Hand zu akzeptieren und uns die Taube auf dem Dach für später aufzuheben." Es reiche allerdings nicht, wenn die Regierung einfach einen eigenen Antrag einbringe und darauf vertraue, dass die FDP schon zustimmen werde.