Die Wahlrechtsreform von CDU/CSU und SPD wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linke wollen gegen die Reform eine abstrakte Normenkontrolle anstrengen. Das neue Wahlrecht weise so schwere Mängel auf, dass die Verfassung verletzt werde, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann. Die Reform habe ihr Ziel nicht erreicht, sei schlecht gemacht verletze die Verfassung.
Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
Mit der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. Ein Antrag kann von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
Kritik: Reform kann angestrebte Verkleinerung des Parlaments nicht erreichen
Nach sorgfältiger Prüfung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Änderung des Wahlrechts verfassungsrechtlich nicht haltbar ist, so der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, betonte, im Wahlrecht müsse Normenklarheit herrschen. Es müsse transparent und nachvollziehbar sein, auf welchem Weg ein Wahlergebnis zustande gekommen ist. Die Reform sei nach Ansicht der Opposition völlig untauglich, um die angestrebte Verkleinerung des auf 709 Abgeordnete angewachsenen Parlaments zu erreichen.
Redaktion beck-aktuell, 27. November 2020 (dpa).
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