Regelung in Dienstvorschriften der Polizei nicht ausreichend
Auf Bundesebene sei die Verwendung von V-Leuten der Polizei lediglich in Dienstvorschriften oder mit Hilfe sehr allgemeiner Klauseln der Strafprozessordnung geregelt, bemängelt die FDP-Fraktion in einem Antrag für den Bundestag, der der dpa vorliegt. Solche Einsätze sollten grundsätzlich von einem Richter genehmigt werden müssen, verlangen die Abgeordneten unter anderem. Zudem dürften V-Leute nur bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" eingesetzt werden und es müssten Kriterien festgeschrieben werden, etwa der Ausschluss Minderjähriger oder Schwerstkrimineller. Es brauche Vorgaben für die Kontrolle und zeitliche Befristung solcher Einsätze, heißt es in dem Antrag weiter. Die FDP-Fraktion will außerdem gesetzlich regeln, wieweit V-Leute Straftaten begehen dürfen, um nicht als Polizeispitzel aufzufliegen.
V-Mann war auch im Umfeld Anis Amris tätig
Auch im Umfeld des späteren Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri kam ein V-Mann zum Einsatz. Der Mann mit dem Decknamen Murat Cem sprach sogar mit "Spiegel"-Journalisten, die über seine Karriere als Top-Informant der Polizei in Nordrhein-Westfalen ein Buch schrieben. Am 17.08.2020 soll er vor dem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags aussagen. Dabei soll der Top-Informant, der in den Akten als "VP-01" geführt wird, per Video von einem unbekannten Ort zugeschaltet werden, aber nicht zu erkennen sein. Beamte des Landeskriminalamts sollen seine Identität bestätigen.
FDP betont unterschiedliche Rollen von V-Leuten und verdeckten Ermittlern
"Im Fall Amri haben wir mit Murat Cem das Beispiel eines V-Manns, der von den Behörden als wahres Allround-Talent in quasi allen kriminellen und extremistischen Milieus eingesetzt wurde", erklärte Strasser. "Fast wie ein verdeckter Ermittler, nur dass Murat Cem nie in einem formalen Dienstverhältnis mit dem Staat stand. Die Rollen von V-Leuten und verdeckten Ermittlern muss man voneinander abgrenzen, das ist ein wichtiger Punkt für eine gesetzliche Regelung."
Einsatz von V-Leuten verfassungsrechtlich nicht unproblematisch
In ihrem Antrag merken die FDP-Abgeordneten an: "Ein Einsatz von Vertrauenspersonen im Rahmen der Strafverfolgung kann je nach Konstellation mehrere Grundrechte sowie verfassungs- und menschenrechtliche Garantien berühren." Anders als beim Abhören von Telefonaten oder Wohnräumen könnten die Behörden mit Hilfe von Vertrauenspersonen "Informationen nicht nur abfangen, sondern auch gezielt in Erfahrung bringen".
Auch gerichtliche Verwertbarkeit der Aussagen und Glaubwürdigkeit problematisiert
Wenn so gewonnene Informationen in einem späteren Gerichtsverfahren eine Rolle spielten, dann könnten die Richter sich aber häufig kein eigenes Bild von der Glaubwürdigkeit der Quelle machen, weil V-Leute nicht vor Gericht auftreten dürfen – auch zu ihrem eigenen Schutz. Ihre Aussagen können aber über die Polizeiakten in Gerichtsverfahren einfließen. Ein weiteres Problem: Bei regelmäßigen Einsätzen könne eine finanzielle Abhängigkeit der V-Leute vom Staat entstehen, was wiederum die Glaubwürdigkeit ihrer Angaben mindern könne.