Die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion dynamisch erhöht werden können. Wie der parlamentarische Pressedienst am 10.09.2018 berichtete, haben die Liberalen dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/4764) vorgelegt, in dem sie kritisieren, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zuließen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzierten sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren, schreibt die Fraktion.
Anpassung der bisher starren Grenzen geplant
Die FDP-Fraktion schlägt deshalb vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Im Jahr 2019 soll die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, heißt es im Entwurf der Liberalen.
Redaktion beck-aktuell, 10. Oktober 2018.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/4764) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
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