FDP fordert audiovisuelle Aufzeichnungen in Strafprozessen

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/11090) vorgelegt, der die Nutzung von audiovisuellen Aufzeichnungen in Strafprozessen ermöglichen soll. Die Dokumentationsmöglichkeiten in strafprozessualen Gerichtsverhandlungen entsprächen weder dem heutigen Stand der Technik noch den Erfordernissen des modernen Strafverfahrens, die Hauptverhandlung transparent und objektiv möglichst umfassend zu dokumentieren, heißt es in dem Entwurf. Auch der DAV fordert bereits seit längerem eine audiovisuelle Dokumentation der strafprozessualen Hauptverhandlung.

FDP: Bessere Wahrheitsfindung mittels audiovisueller Aufzeichnung

Eine audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung sei schon seit mehreren Jahren in der Diskussion. Im Ermittlungsverfahren würden audiovisuelle Dokumentationsmöglichkeiten bereits genutzt, so die Fraktion. Auch im internationalen Vergleich würden solche Aufzeichnungen bereits in einigen Jurisdiktionen und einigen internationalen Gerichten angefertigt und verwendet. Weiter heißt es zur Begründung, eine Verpflichtung zur audiovisuellen Aufzeichnung von der Vernehmung des Beschuldigten diene einer besseren Wahrheitsfindung im Strafprozess. Es sei eine genaue Dokumentation darüber möglich, was der Beschuldigte inhaltlich gesagt hat und ob alle Förmlichkeiten der Beschuldigtenvernehmung eingehalten wurden. Dadurch könnten Fehlerquellen vermieden werden, und die Arbeit aller Prozessbeteiligten werde erleichtert.

DAV: Audiovisuelle Aufzeichnung auch im Sinn der Prozessökonomie

Mit ihrer Forderung liegt die FDP-Fraktion auf einer Wellenlänge mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV), der sich seit Jahren für eine Bild-Ton-Dokumentation der strafprozessualen Hauptverhandlung einsetzt. Dass eine Dokumentation des Strafprozesses in Deutschland heute noch immer dergestalt stattfindet, dass der beziehungsweise ein Richter handschriftlich Notizen anfertigt, wirke nicht nur für juristische Laien vollkommen aus der Zeit gefallen, konstatiert Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht im DAV. Eine objektive, allen Beteiligten zugängliche Protokollierung des Inhalts der Beweisaufnahme gebe es nicht. Ein Wortprotokoll suche man vergebens, eine abspielbare Aufzeichnung erst recht – dies sei im europäischen Vergleich eine "Ausnahmeerscheinung" der negativen Art! Durch die Dokumentation könnten zudem zeitaufwändige Doppelprozesse bei Richterwechseln vermieden werden. Dass die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung auch in den Eckpunkten zur geplanten StPO-Reform fehlt, wertet Spatscheck als großen Mangel. Der DAV sehe hier dringenden Nachbesserungsbedarf.

Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2019.