Fast vier Jahre Haft für 22-Jährige nach Tötung ihres Neugeborenen

Das Landgericht Köln hat eine 22 Jahre alte Frau aus Kerpen bei Köln gestern wegen der Tötung ihres Neugeborenen schuldig gesprochen. Es verurteilte die Frau wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Angeklagte hatte bereits kurz nach der Tat ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Mutter erdrosselte ihr Neugeborenes

Die junge Frau hatte nach Angaben des Gerichts in der Nacht auf den 19.04.2021 in ihrem Zimmer in der elterlichen Wohnung eine "lebende und lebensfähige" Tochter zur Welt gebracht. Weil sie die Geburt vor ihren nebenan schlafenden Eltern habe geheim halten wollen, sei sie während der Geburt "gänzlich stumm" geblieben, hatte sie angegeben. Als das Neugeborene "Töne" von sich gegeben habe, habe sie es mit Schlägen ruhigstellen wollen. Das Mädchen habe aber weiter Laute von sich gegeben, woraufhin sie es erdrosselt habe. Den Leichnam versteckte die Angeklagte eingewickelt in einem Kapuzenpulli im Bettkasten.

Gericht nahm minder schweren Fall an

Unter anderem aufgrund der psychischen Ausnahmesituation, in der sich die 22-Jährige wegen der geheim gehaltenen Schwangerschaft und aus Angst vor ihrem "dominanten" und zu "aggressivem Verhalten neigenden Vater" befunden habe, nahm das Gericht einen minder schweren Fall des Totschlags an. Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter den von der Anklage geforderten achteinhalb Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft will in Revision gehen.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2021 (dpa).