Fast 36.000 Menschen klagen dagegen, dass ihnen im Asylverfahren nur ein eingeschränkter Schutzstatus ("subsidiärer
Schutz") zugebilligt worden ist. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage der innenpolitischen Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, hervor. Nahezu 31.000 Klagen betrafen demnach Flüchtlinge aus Syrien.
Jelpke kritisiert Entscheidung der Bundesregierung
Wie aus der Antwort weiter hervorging, ordneten von den bislang 4.718 Gerichtsurteilen mit inhaltlichen Entscheidungen 4.167 die Erteilung eines Schutzes nach der Genfer Flüchtlingskonvention an. Dies entspreche 88%, bei syrischen Flüchtlingen seien es 89% gewesen. Jelpke kritisierte: "Die Entscheidung der Bundesregierung, vor allem syrischen Flüchtlingen verstärkt nur noch einen subsidiären Schutzstatus zu erteilen, um den Familiennachzug zu unterbinden, war nicht nur schäbig, sie legt nach dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun auch noch die Verwaltungsgerichte lahm."
Nur eingeschränkter Schutzstatus
Viele Syrien-Flüchtlinge erhalten nicht mehr ihre volle Anerkennung als Asylberechtigte, sondern nur noch einen "subsidiären Schutz".
Dies bedeutet etwa, dass nur eine Aufenthaltsberechtigung von einem Jahr statt drei Jahren erteilt wird. Zudem ist für zwei Jahre die Möglichkeit des Familiennachzugs ausgesetzt.
Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016 (dpa).
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