Familienleistungen aus Bayern könnten vor EuGH landen

Die EU-Kommission hatte bereits im November 2021 ein Verfahren wegen mutmaßlich diskriminierenden Familienleistungen aus Bayern gegen Deutschland eingeleitet. Da die anschließende Stellungnahme aus Sicht der EU-Kommission die Bedenken nicht ausräumen konnte, hat die Bundesrepublik laut einer Mitteilung der EU-Kommission nun zwei Monate Zeit, notwendige Maßnahmen zu ergreifen - ansonsten könnte der Fall vor dem EuGH landen.

Leistungshöhe and Lebenshaltungskosten gekoppelt

Konkret gehe es  um ein in Bayern eingeführtes System für Unterstützungen von Familien mit jungen Kindern, so die Kommission. Die Hilfe gelte für ein- und zweijährige Kinder. Im Rahmen dieser Regelung erhielten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten wohnten, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger seien als in Bayern, einen geringeren Betrag. Vonseiten der Kommission gebe es Bedenken, dass diese Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen, da EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ungleich behandelt und somit womöglich diskriminiert werden. Darüber hinaus verstießen die Vorschriften gegen EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2023 (dpa).