Falsch diagnostizierte Zwillingsschwangerschaft
Bei der Klägerin wurde im Jahr 1997 in drei verschiedenen türkischen Krankenhäusern eine Schwangerschaft mit Zwillingen festgestellt. Bei der Kaiserschnittgeburt kam jedoch nur ein Kind zur Welt. Die Frau verklagte das Personal der Geburtsklinik wegen angeblicher Entführung des zweiten Zwillings. Das Strafverfahren wurde jedoch eingestellt. Erst 2010 bekam die Frau über den Weg des Verwaltungsrechts eine Entschädigung von 2575 Euro - wegen der Diagnosefehler, die das Klinikpersonal unter anderem mit dem Übergewicht der Frau erklärte.
EGMR beanstandet unangemessen lange Verfahrensdauer
Der EGMR hielt den Verdacht einer Kindesentführung zwar für ungerechtfertigt. Er sah aber auf prozessualer Ebene das Recht der Frau auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt. Das Verfahren haben mit fast zwölf Jahren unangemessen lang gedauert. Gerade bei möglichen Behandlungsfehlern sei eine schnelle Aufklärung wichtig für die Sicherheit der Patienten. Der EGMR sprach der Frau eine Entschädigung von 5.000 Euro zu.