Kaum ein Kriminalfall hat die deutsche Öffentlichkeit über viele Jahre hinweg so beschäftigt wie der Doppelmord an zwei Schwestern im osthessischen Philippsthal im August 1986. Das Verfahren mit seinen drei Prozessen dauerte von 1986 bis zum Jahr 2000. Die wegen Mordes verurteilte Mutter Monika Weimar, die später den Nachnamen Böttcher annahm, verbrachte insgesamt rund 15 Jahre in Haft. 2006 wurde sie entlassen und zog sich anschließend weitgehend aus der Öffentlichkeit zurück.
40 Jahre nach dem Mord will ihr Anwalt Gerhard Strate den Fall nun neu aufrollen lassen. Ein entsprechender Wiederaufnahmeantrag ist beim LG Darmstadt eingegangen, wie das Gericht am Mittwoch bestätigte. Zuvor hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.
Ziel des Wiederaufnahmeantrags vom 17. März sei die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils von 1999 und die Freisprechung seiner Mandantin, erklärt der Anwalt in einem Schreiben, das auf seiner Homepage hinterlegt ist. Das Gesuch entspreche dem "ausdrücklichen Wunsch" seiner Mandantin.
Wiederaufnahmeantrag rückt Schwager in den Fokus
Der Anwalt stützt seinen Antrag unter anderem auf Zeichnungen, die die beiden Mädchen Karola und Melanie kurz vor ihrem Tod angefertigt haben und die zum eigentlichen Täter führen sollen: Monika Weimars Schwager, der damals als US-Soldat im selben Haus lebte. Der Mann wurde laut den Akten, die dem Wiederaufnahmeantrag beigefügt sind, 1999 von einem US-Gericht in einem anderen Fall wegen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt.
Dieses Urteil und die ihm zugrunde gelegten Geschehnisse seien im strafrechtlichen Sinn "eine neue Tatsache", da sie den als "pädophil" bezeichneten Mann als "weiteren potentiellen Täter" in den Blick rückten, heißt es in dem Schreiben an das Gericht.
Die Stimmung der Kinderbilder bezeichnet Strate als bedrohlich. Der Fokus liege auf "den zwei dunklen Figuren, die mit offenen Mündern und weit aufgerissenen Augen angsterfüllt in Richtung einer Kreatur blicken und vor ihr zurückweichen". Diese Kreatur besitze "phallusartige Gliedmaße", die von einer Siebenjährigen "nicht derart konkret zeichenbar" sein sollten. Die beiden dunklen, angsterfüllten Figuren könnten als Selbstdarstellung der beiden Mädchen interpretiert werden.
Mutter beschuldigte Vater
Mit diesem Wiederaufnahmeantrag bekommt eines der längsten und spektakulärsten Indizienverfahren der deutschen Rechtsgeschichte mit bislang drei Prozessen möglicherweise eine weitere Wendung. Begonnen hatte der Fall am 4. August 1986, als Monika Weimar ihre Töchter als vermisst meldete.
Wenig später erfuhren die Beamten von Eheproblemen in der Familie. Der erste Verdacht der Polizei richtete sich gegen die Eltern, vor allem die Mutter. Am 7. August wurden die Mädchenleichen entdeckt. Drei Wochen später beschuldigte Monika Weimar erstmals ihren damaligen Ehemann der Taten. Im September lehnte das LG Fulda den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen Reinhard Weimar ab. Im Oktober kam Monika Weimar in Untersuchungshaft.
Fall schon einmal wiederaufgenommen
In Fulda wurde die Mutter der getöteten Mädchen im Januar 1988 erstmals rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei der Urteilsverkündung jubelt das Publikum im Saal. Diesen Richterspruch bestätigte der BGH ein Jahr später. 1995 ordnete das OLG Frankfurt a.M. jedoch die Wiederaufnahme an.
Nach einem spektakulären Verfahren sprach das Gießener LG die Frau im April 1997 frei. Der Freispruch hatte jedoch wegen mangelhafter Bewertung von Zeugenaussagen und einiger Indizien keinen Bestand vor dem BGH. Der oberste Strafgerichtshof verwies die Sache im November 1998 an das LG Frankfurt a.M. zurück.
Dieses sprach am 22. Dezember 1999 erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Dieses Urteil wurde im August 2000 vom BGH endgültig bestätigt, eine Revision wurde verworfen. Im August 2006 wurde Monika Böttcher, geschiedene Weimar, aus der Haft entlassen. Die Freilassung nach 15 Haftjahren war möglich, weil die Richter des LG Frankfurt a.M. 1999 keine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hatten.


