Frauen mit hohem Hormonspiegel sollen in Wettkampf keine Vorteile haben
Seit 2009 steht die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin aus Südafrika im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus und Intersexualität. Laut IAAF-Regel erhalten Frauen das Startrecht für bestimmte Rennen nur, wenn ein spezifischer Testosterongehalt im Blut (5 Nanomol pro Liter) nicht überschritten wird. Darüber hinaus müssen sie zukünftig "innerhalb einer durchgehenden Periode von mindestens sechs Monaten mit Hilfe hormoneller Mittel ihren erhöhten Wert dauerhaft reduzieren. Damit soll gewährleistet werden, dass Frauen mit einem zu hohen Hormonspiegel keinen Vorteil im Wettkampf haben.
IAAF-Regel soll nun in wenigen Tagen eingeführt werden
Der Leichtathletik-Weltverband hat die Entscheidung begrüßt. Es sei zufriedenstellend, dass der CAS die Verbandsregel zum Startrecht von Sportlern mit unterschiedlichen Geschlechtsentwicklungen für "notwendig, angemessen und verhältnismäßig" befunden habe. In einer Stellungnahme des Weltverbandes IAAF am 01.05.2019 hieß es, die entsprechende IAAF-Regel werde nun am 08.05.2019 in Kraft treten. Das Gericht habe das legitime Ziel bestätigt, die Integrität weiblicher Leichtathletik bei den von der Regel betroffenen Ereignissen zu erhalten. Semenya hatte beim CAS Berufung gegen die Einführung der IAAF-Regel eingelegt.
Semenya kann noch weitere Gerichte anrufen
Das CAS-Urteil kann über die Leichtathletik hinaus Auswirkungen haben und wird nicht das Ende der schwierigen Debatte um das Thema sein. Auch Semenya muss nach ihrem verlorenen Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof nicht aufgeben und kann zivile Gerichte anrufen. Der CAS hat in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass gegen das Urteil beim Schweizer Bundesgericht binnen 30 Tagen Einspruch eingelegt werden kann. Möglich ist für Caster Semenya auch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hatte dies im Zusammenhang mit einer zweijährigen Sperre wegen auffälliger Blutwerte versucht – ohne Erfolg.
Auch Deutscher Leichtathletik-Verband will IAAF-Regel anwenden
Von dem CAS-Urteil sind andere Sportverbände direkt nicht betroffen. Allerdings sind in der Vergangenheit in verschiedenen Sportarten von Golf bis Volleyball Spitzenathleten bekanntgeworden, die mit transsexueller Anlage an Wettkämpfen teilgenommen haben. Für den DLV ist das Urteil ein "klares Bekenntnis für den Frauensport in seiner bisherigen Klassifizierung innerhalb der Sportart Leichtathletik", erklärte der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes Jürgen Kessing. Der CAS setzte auf die Chancengleichheit in einem sportlich fairen Wettkampf. "Der Beschluss hat aus meiner Sicht nicht nur Auswirkungen für die Sportart Leichtathletik, sondern ist letztlich richtungsweisend für den gesamten Leistungssport", meinte Kessing. Mit dem CAS-Urteil sind die von der IAAF geplanten Regularien zu Testosteron-Limits nun vom 09.05.2019 an auch im DLV-Bereich gültig.
DOSB zeigt Verständnis für Rechtssicherheitsbedürfnis der IAAF
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat Verständnis dafür, dass der Weltverband IAAF Rechtssicherheit für das Startrecht von Sportlerinnen mit von der Norm abweichenden Hormonspiegeln sucht. Das aktuelle Urteil des CAS gelte explizit nur für wenige Lauf-Disziplinen in der Leichtathletik. Weitere Verfahren seien aber für die Zukunft wohl zu erwarten, erklärte der DOSB: "Hier scheint eine von Sportart zu Sportart sehr differenzierte Betrachtungsweise notwendig."
Geschlechtsangeglichener Sportler kritisiert Urteil
Balian Buschbaum, der als Yvonne Buschbaum vor seiner Geschlechtsangleichung mehrfach deutscher Stabhochsprungmeister war, hat das Urteil im Fall Caster Semenya kritisiert. "Schade, dass Caster Semenyas Anliegen von jemand be- und verurteilt wurde, der nie in ihren Schuhen gelaufen ist. Schade, dass Gerichte über Verstand und nicht mit Empathie entscheiden", sagte der 38-Jährige der Deutschen Presse-Agentur und fügte hinzu: "Mich würde wirklich interessieren, was Usain Bolt sagen würde, wenn man ihm Hormone gäbe, damit seine Beine schrumpfen. Nichts anderes verlangt man von Semenya." "Wir wissen wissenschaftlich schon sehr, sehr lange, dass es eben nicht nur Männer und Frauen gibt, sondern viele Nuancen dazwischen. Wenn ich mir den Verlauf von Caster Semenyas Geschichte genau ansehe, hat sie mein Mitgefühl für alles, was sie schon durchmachen musste – nur aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschaft noch nicht so weit ist", sagte Buschbaum. "Ich bin davon überzeugt, wäre sie 100 Jahre später geboren, wären viele Diskussionen und Anordnungen undenkbar."