Keine Hauptverhandlung am LG mehr
Durch die Umwandlung der Berufung in eine sogenannte Sprungrevision beschäftige sich direkt die höchstmögliche Instanz mit dem Fall, erläuterte Gerichtssprecherin Lisa Jani. Eine Hauptverhandlung am Landgericht werde so übersprungen. Wann sich das Kammergericht mit dem Fall beschäftigt, sei noch unklar.
Lohfink wegen falscher Verdächtigung verurteilt
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte Lohfink im August 2016 wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Die 29-Jährige hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden. Für Lohfink sei die Verhandlung eine enorme psychische Belastung gewesen, erklärte ihr Anwalt.