Zwangsvollstreckung nicht mehr erforderlich
Als Reaktion auf Aussagen von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die DUH die Zwangsvollstreckung beantragt. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote für unverhältnismäßig. Inzwischen habe das Umweltministerium des Landes aber erklärt, sich rechtskonform zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verhalten, so die DUH. Außerdem habe die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärt, keine entsprechende Weisung der Landesregierung erhalten zu haben.
Fahrverbote nach wie vor umstritten
Das BVerwG hatte Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen erlaubt, aber gleichzeitig auf die Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen gepocht. Im Streit war hier die Frage, ob sich aus dem Urteil Fahrverbote für das stark belastete Düsseldorf ableiten lassen.
Redaktion beck-aktuell, 16. März 2018 (dpa).
Weiterführende Links
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Franzius, Genügt die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes den unionsrechtlichen Vorgaben?, NVwZ 2018, 219
Jung, Der Rechtsrahmen der Verkehrswende - Appelle an den Gesetzgeber in Deutschland und Europa, IR 2017, 220
VG Stuttgart, Zulässigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Dieselautos, ZUR 2017, 620
Schubert, "Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr",
NZV 2016, 401
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