Fahrschulen wegen Werbung mit Kostenvorteilen durch Simulator-Training abgemahnt

Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben 22 Fahrschulen abgemahnt, die mit Kostenvorteilen durch Training am Fahrsimulator warben. Solche Werbung sei wettbewerbswidrig. In 18 Fällen habe man sich mit den Fahrschulen außergerichtlich geeinigt, teilte die Zentrale mit. In vier Fällen stehe ein Abschluss noch aus.

Kostenersparnis nicht belegt

Die Kosten der Fahrausbildung seien ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung der angehenden Fahrschüler, erklärte Rechtsanwalt Peter Breun-Görke. Es sei den Fahrschulen zwar unbenommen, auf mögliche Vorteile des Unterrichts im Simulator hinzuweisen. Dies könnten beispielsweise die mehrfachen Übungsmöglichkeiten von beliebigen Gefahrsituationen oder der geringere Stress gerade für Fahranfänger sein. Es gebe aber nach Auffassung verschiedener Gerichte bislang keine wissenschaftlichen Nachweise, dass sich durch den Einsatz der Simulatoren auch die Zahl der notwendigen Fahrstunden verringern lasse. Daher müssten Werbeaussagen zu den Kosten vermieden werden.

Simulatoren in vielen Fahrschulen im Einsatz

Es gibt nach Angaben des Branchenverbandes Moving in Deutschland rund 10.000 Fahrschulen mit einem Jahresumsatz von rund 2,5 Milliarden Euro. In vielen werden bereits Simulatoren eingesetzt und den Schülern die Stunden darin in Rechnung gestellt.

Redaktion beck-aktuell, 13. September 2021 (dpa).