Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr: Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Das EU-Parlament und der Rat der EU haben sich am 01.10.2020 auf eine Modernisierung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr geeinigt. Danach sollen Fahrgäste bei Verspätungen, Zugausfällen, verpassten Anschlüssen oder Diskriminierung künftig besser geschützt werden. Allerdings sollen Fahrgäste wegen Verspätungen nicht mehr entschädigt werden müssen, wenn außergewöhnliche Umstände (etwa Unwetter) vorliegen.

Mehr Schutz für Fahrgästen mit Behinderungen

Fahrgäste sollen besser über ihre Rechte informiert werden und bei Reiseunterbrechungen besser geschützt sein. Die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen sollen gestärkt werden. Außerdem sollen Fahrgäste Zukunft das Recht haben, ihre Fahrräder mit an Bord zu nehmen. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen.

Durchgehende Tickets

Ferner sollen durchgehende Tickets obligatorisch werden, wenn Anschlusszüge von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, zum Beispiel wenn eine Reise eine Verbindung zwischen einem Regional- und einem Fernzug beinhalte. Dieses durchgehende Ticket sei eine Einzelfahrkarte, die für alle oder mehrere aufeinanderfolgende Zugverbindungen einer Reise gültig sei und das Recht auf Umleitung und Entschädigung bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen sichere.

Keine Entschädigung mehr etwa bei Unwettern

Die neuen Regeln sollen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit Schienenverkehrsbetreiber aber auch unter genau festgelegten Bedingungen von der Pflicht befreien, die Fahrgäste bei Verspätungen zu entschädigen. Sie definierten klar die außergewöhnlichen Umstände (etwa extreme Wetterbedingungen oder eine Pandemie), bei denen die Betreiber von der Zahlung von Entschädigungen befreit wären, da sie diese Ereignisse weder vermeiden noch ihre Folgen verhindern könnten. In solchen Fällen sollen die Fahrgäste jedoch weiterhin das Recht auf Rückerstattung des vollen Fahrpreises, anderweitige Beförderung und Hilfeleistung haben.

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2020.

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