Beide Organisationen liefen Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. Darüber hinaus beeinträchtige ihre Tätigkeit erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von §§ 3 Abs. 1 S. 1, 14 Abs. 1, 2 VereinsG.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, mit der Hamas sei die Betätigung einer Terrororganisation verboten worden, die zum Ziel habe, den Staat Israel zu vernichten. Samidoun verbreite als internationales Netzwerk unter dem Deckmantel einer "Solidaritätsorganisation" für Gefangene in verschiedenen Ländern israel- und judenfeindliche Propaganda. Dabei unterstütze und glorifiziere Samidoun auch verschiedene ausländische Terrororganisationen, unter anderem die Hamas. Insbesondere das Abhalten spontaner "Jubelfeiern" als Reaktion auf die furchtbaren Terroranschläge gegen Israel zeige das antisemitische, menschenverachtende Weltbild von Samidoun auf besonders widerwärtige Weise. Samidoun ist in Deutschland auch unter den Bezeichnungen "HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)" und "Hirak e.V." aktiv.
Faeser stellte klar: "Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz – egal von wem er ausgeht. Wir werden ihn in all seinen Formen mit der ganzen Härte des Rechtstaats auch weiterhin bekämpfen."