Technische Regeln für Arbeitsstätten
Zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) würden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erarbeitet. Damit solle der Arbeitgeber bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung im Betrieb unterstützt werden. Die ASR gäben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Teile des Werkes grundlegend überarbeitet
Das jetzt veröffentlichte Fachbuch enthalte nach Angaben der BAuA einige Überarbeitungen. So habe der ASTA zuletzt die ASR A1.5 "Fußböden", die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" grundlegend überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme der bisherigen ASR A3.4/7 seien ebenfalls aktualisiert und in die ASR A2.3, ASR A3.4 "Beleuchtung" und ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" überführt worden. Die ASR A3.4/7 sei damit aufgehoben worden. Zudem sei die ASR A3.4 an die 2016 in der ArbStättV geänderte Definition des Begriffs "Arbeitsplatz" angepasst worden.