Bundesjustizministerium hat keine Einwände
Wie die BRAK am 24.04.2019 mitteilte, hat das Bundesjustizministerium die entsprechenden Beschlüsse der Satzungsversammlung, welche die dazu notwendigen Änderungen der Fachanwaltsordnung enthalten, geprüft und nicht beanstandet. Die Beschlüsse seien im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt. 2019, 81) publiziert worden. Die Änderungen träten daher nach § 191e BRAO mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, mithin zum 01.07.2019.