Fachanwalt für Sportrecht kommt zum 01.07.2019

Die von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Ende November 2018 beschlossene neue Fachanwaltschaft für Sportrecht kommt zum 01.07.2019.

Bundesjustizministerium hat keine Einwände

Wie die BRAK am 24.04.2019 mitteilte, hat das Bundesjustizministerium die entsprechenden Beschlüsse der Satzungsversammlung, welche die dazu notwendigen Änderungen der Fachanwaltsordnung enthalten, geprüft und nicht beanstandet. Die Beschlüsse seien im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt. 2019, 81) publiziert worden. Die Änderungen träten daher nach § 191e BRAO mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, mithin zum 01.07.2019.

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2019.

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