Facebook zahlt nach einem jahrelangen Gerichtsverfahren 650 Millionen Dollar an US-Kläger in einem Streit um den Einsatz von Gesichtserkennungs-Technologie. Ein Richter in Kalifornien billigte am Wochenende die bereits 2020 festgezurrte Einigung. Pro Kläger gibt es mindestens 345 Dollar (gut 286 Euro). Die drei Facebook-Nutzer, die die Sammelklage angestoßen hatten, bekommen jeweils 5.000 Dollar.
Einwilligung der Betroffenen nicht eingeholt
In dem seit 2015 laufenden Verfahren geht es um eine Funktion, bei der Facebook Nutzern vorschlug, in Fotos abgebildete Freunde mit Namen zu markieren. Die Kläger argumentierten, dass es gegen ein Gesetz zur Gesichtserkennung im US-Bundesstaat Illinois verstieß, dafür vorher nicht die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Inzwischen änderte Facebook das Verfahren weltweit und fragt erst nach einer Erlaubnis.
Redaktion beck-aktuell, 1. März 2021 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
USA: Sammelklage gegen Facebook wegen Gesichtserkennung zulässig, ZD-Aktuell 2018, 06077
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USA: Richter lässt Facebook-Sammelklage wegen Gesichtserkennung zu,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.04.2018,
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Gesichtserkennung: Datenschutzbeauftragter hebt Anordnung gegen Facebook auf, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.02.2013, becklink 1024801
Hamburger Datenschutzbeauftragter erlässt Anordnung gegen Facebook wegen Gesichtserkennung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.09.2012, becklink 1022602