EZB-Urteil: Brüssel behält sich rechtliche Schritte gegen Berlin vor

Ein Jahr nach dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank hält sich die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland weiter offen. Man habe das Urteil analysiert und stehe in Kontakt mit den deutschen Behörden. Es sei wichtig, bald eine Lösung zu finden, wobei jede Lösung mit EU-Recht in Einklang stehen und den Vorrang des EU-Rechts respektieren müsse, erklärte ein Sprecher der Brüsseler Behörde.

BVerfG-Urteil läuft EuGH-Rechtsprechung zuwider

Nach dem Urteil vom Mai 2020 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Das BVerfG hatte den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB vor einem Jahr als teilweise verfassungswidrig eingestuft – und damit zum ersten Mal einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs widersprochen.

Kommissionssprecher erinnert an endgültige Autorität von EuGH-Urteilen 

Von der Leyen erinnerte damals unter anderem daran, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe und EuGH-Urteile bindend seien. Wie der Sprecher nun deutlich machte, hat die EU-Kommission in der Sache noch keine Entscheidung getroffen. Er betonte jedoch, dass die Entscheidung aus Karlsruhe das vorangegangene EuGH-Urteil seiner Rechtskraft in Deutschland beraube. Die endgültige Autorität von EuGH-Urteilen sei für das Primat des EU-Rechts jedoch eine grundlegende Voraussetzung.

Redaktion beck-aktuell, 5. Mai 2021 (dpa).