Kommission stellte Vertragsverletzungsverfahren ein
Die EU-Kommission hatte das wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland am 02.12.2021 eingestellt. Hintergrund des Verfahrens war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 (NJW 2020, 1647), das eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2018 (BeckRS 2018, 31500) zum PSPP-Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) als ultra vires ergangen betrachtete. Die Einstellung des Verfahrens begründete die Kommission damit, dass die Bundesrepublik förmlich erklärt habe, den Vorrang und die Autonomie des Unionsrechts anzuerkennen. Zudem habe Deutschland zugesagt, die Autorität des EuGH anzuerkennen, dessen Urteile endgültig und verbindlich seien. Auch habe sich die deutsche Regierung verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um weitere BVerfG-Entscheidungen zu vermeiden, die die Kompetenzen der EU-Organe in Frage stellten.
Unzulässige Zusagen der Regierung gegenüber Kommission?
Eisenreich zeigte sich alarmiert. Er sagte dem "Münchner Merkur" (Samstag), er befürchte, dass die Regierung Brüssel Zusagen gemacht habe, um eine Klage vor dem EuGH abzuwenden. "Deutschland ist ein Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten. Dieses Grundprinzip unserer Verfassungsordnung darf nicht angetastet werden", so Eisenreich. Der Bund könne keine solchen Zusagen gegenüber der EU-Kommission machen, weil jede Einflussnahme der Regierung auf die grundgesetzlich geschützte richterliche Unabhängigkeit ausgeschlossen sei. Um Klarheit zu schaffen, verlangt Eisenreich Transparenz. Er fordert, dass die Bundesregierung ihre Stellungnahme gegenüber der Kommission veröffentlicht, und klarstellt, dass jede Einflussnahme auf das BVerfG ausgeschlossen ist.