EZB: Anleihekäufe sind angemessene geldpolitische Maßnahme

Die Europäische Zentralbank (EZB) bereitet den argumentativen Boden für den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Nachweis der Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen. Die Anleihekäufe der Notenbank seien angemessen, um das Ziel stabiler Preise zu gewährleisten, heißt es in dem Protokoll vom 25.06.2020 zur jüngsten Zinssitzung. Auch seien ausreichende Sicherheitspuffer in die Kaufprogramme integriert, um mögliche Negativeffekte zu begrenzen.

BVerfG: EZB soll Prüfung nachreichen

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai entschieden, dass ein im Jahr 2015 gestartetes Wertpapierkaufprogramm (PSPP) nicht rechtens sein könnte, da negative Begleiteffekte wie niedrige Sparzinsen möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Die EZB solle diese Prüfung nachreichen. Ansonsten droht ein Ausscheiden der Bundesbank aus dem Kaufprozess.

EZB begründet Anleihekäufe

In dem Notenbankprotokoll werden mehrere Gründe geliefert, warum die Anleihekäufe angebracht gewesen seien. Unter anderem heißt es, die konjunkturelle Entwicklung wäre ohne die Anleihekäufe wesentlich ungünstiger verlaufen. Darüber hinaus wird auf die Verwendung von Kapitalschlüsseln und Obergrenzen für den Anleiheankauf aus einzelnen Euroländern als Absicherung gegen eine unsachgemäße Ausgestaltung der Programme verwiesen.

Bloomberg: EZB will nichtöffentliche Dokumente freigeben

Unterdessen zeichnet sich eine Lösung ab, wie die EZB den vom Verfassungsgericht geforderten Nachweis erbringen könnte. Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet mit Verweis auf informierte Personen, dass die EZB nichtöffentliche Dokumente freigeben wolle. Die Bundesbank könnte diese dann dem Bundestag und der Bundesregierung zur Prüfung vorlegen.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2020 (dpa).