Expertenstreit um Abbiegesicherheitssysteme für Lkw

Der von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur "Einführung und Regelung von Verkehrssicherheitszonen" ist bei einer Expertenanhörung des Verkehrsausschusses auf viel Kritik an der Umsetzung gestoßen. Die Neuregelung sieht vor, dass für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme das Befahren geschlossener Ortschaften grundsätzlich verboten sein soll. Vor allem europarechtliche Bedenken und Kritik am engen Zeitplan wurden geäußert.

Abbiegesicherheitssystem als Voraussetzung für Einfahrt in Ortschaften

"Lkw dürfen in Verkehrssicherheitszonen nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit dem Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes ausgerüstet sind", heißt es in dem Entwurf. Als Verkehrssicherheitszonen definieren die Grünen darin geschlossene Ortschaften. "Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes" sei mindestens die Ausrüstung mit Abbiegesicherheitssystemen, schreibt die Fraktion. Abbiegesicherheitssysteme seien Systeme, die während des Abbiegevorgangs den Fahrer über eine mögliche Kollision mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern warnen oder einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern können. Gelten soll die Regelung nach den Vorstellungen der Grünen ab dem 01.07.2021 für Lkw über 7,5 t und ab dem 01.07.2022 für alle Lkw.

Europarechtliche Bedenken

Erhebliche europarechtliche Bedenken äußerte Professor Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er verwies auf eine Stellungnahme der EU-Kommission zu einem in der österreichischen Hauptstadt Wien geplanten Rechtseinbiegeverbot. Danach sei eine solche Maßnahme nicht europarechtskonform. Mit Blick darauf sei auch der vorliegende Gesetzentwurf mit erheblichen kompetenzrechtlichen Problemen behaftet, sagte Brenner. Die Gesetzgebungskompetenz liege schließlich bei der EU. Ein "verstecktes Handelshemmnis" sei mit dem Entwurf außerdem verbunden, weil auch ausländischen Lkw ohne Abbiegesicherheitssystem die Einfahrt in deutsche Innenstädte verboten werde.

Spediteure lehnen generelles Verbot ab und kritisieren Zeitplan

Praktisch nicht realisierbar ist aus Sicht von Frank Huster vom Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) die Forderung, die Lkw schon bis 01.07.2021 nachzurüsten. Der DSLV lehne ein generelles Einfahrverbot für Lkw ohne Abbiegeassistenzsysteme in die als Verkehrssicherheitszonen definierten Ortschaften ab, betonter er. Gleichzeitig plädierte Huster für eine nachhaltige Unterstützung der freiwilligen Maßnahmen, "die die Speditions- und Logistikbranche in der Vergangenheit unternommen hat und weiterhin unternimmt, um die Aus- und Nachrüstung der bestehenden Nutzfahrzeugflotten mit Abbiegeassistenzsystemen zügig voranzutreiben".

Deutscher Städtetag: Regelung greift europäischem Vorgehen vor

Aus Sicht von Thomas Kiel d'Aragon vom Deutschen Städtetag ist jede Initiative zu unterstützen, die die Diskussion um mehr Verkehrssicherheit voranbringt. Es sei grundsätzlich auch richtig, dass auf freiwillige Maßnahmen, wenn sie denn nicht erfolgreich sind, Sanktionen folgen. Im konkreten Fall sei es aber so, dass eine deutsche Lösung dem europäischen Vorgehen - ab 2024 sollen für alle Neufahrzeuge Abbiegeassistenten verpflichtend sein - vorgreifen würde, sagte Kiel d'Aragon. Mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Lieferketten sei zudem die geforderte Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge kritisch zu bewerten. Er sehe große praktische Schwierigkeiten, wie ausländische Lkw-Fahrer sich auf eine solche Regelung einstellen sollten.

Stattdessen: Investitionen und Förderprogramme für Umrüstung aufstocken

Einen Versorgungskollaps befürchtet Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), sollte der Entwurf in Kraft treten. Besser wäre es aus seiner Sicht, die Investitionen und Förderprogramme für die Umrüstung drastisch aufzustocken. Die Unternehmen seien bereit, Abbiegeassistenzsysteme einzubauen. Beleg dafür sei, dass die bisherigen Förderprogramme schon nach kurzer Zeit völlig überzeichnet gewesen seien, sagte Engelhardt.

Professor sieht Mängel im juristisch-handwerklichen Bereich

Professor Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin räumte ein, das der Entwurf Mängel im juristisch-handwerklichen Bereich habe. Gleichwohl sei es möglich, bei der Einführung von Abbiegeassistenzsystem zu einer europarechtskonformen Lösung zu gelangen. Um das Gesetz "verhältnismäßig" zu machen, schlug er vor, mit Ausnahmeregelungen für ausländische Fahrzeuge oder längeren Übergangsfristen zu arbeiten. Des Weiteren könne geregelt werden, dass die Städte und Gemeinden straßenverkehrsrechtlich in bestimmten sensiblen Gebieten Zonen mit Beschränkungen festlegen dürfen, in denen schwere Lkw ausgeschlossen werden. Ausnahmeregelungen könne es dann für Lkw mit Abbiegeassistenten geben, schlug Klinksi vor.

ADFC: Entwurf "von der Intention richtig"

Angela Kohls vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club ADFC begrüßte den Entwurf als "von der Intention richtig". Es habe sich gezeigt, dass die bisherigen auf Freiwilligkeit beruhenden Bemühungen nicht ausreichten. Aktuell gebe es einen Ausstattungsgrad mit Abbiegeassistenzsystemen von unter fünf Prozent, sagte Kohls. Ohne zusätzlich Maßnahmen werde es noch zu lange tote und schwerverletzte Menschen an den besonders gefährlichen Knotenpunkten und Kreuzungen geben. "Das ist nicht hinnehmbar", betonte sie.

ADAC-Vertreter will Förderprogramme stärken

Aus Sicht des ADAC-Vertreters Jost Henning Kärger ist die Erhöhung der Förderprogramme der richtige Ansatz. Die Erhöhung von fünf auf 14,2 Millionen Euro sei richtig. Benötigt würden aber weitere finanzielle Anstrengungen, "sonst sind kurzfristig keine umfassenden Nachrüstungen möglich". Beachtet werden müsse aber auch die Qualität der Systeme. Diese müssten durch den Fahrer akzeptiert werden und tatsächlich unfallverhütende Funktionen haben. Daher, so Kärger, sollten nur klassifizierte Systeme gefördert werden.

Redaktion beck-aktuell, 4. März 2021.