Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Expertenkommission hat ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Das jetzt vorgelegte Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 39 Gesetzen vor.
Neues Register für GbR und Öffnung handelsrechtlicher Rechtsformen für Anwälte
So soll unter anderem für Gesellschaften bürgerlichen Rechts ein Register ähnlich dem Handelsregister eingeführt werden, in das sie sich eintragen lassen können. Die handelsrechtlichen Rechtsformen, also auch die Rechtsform der GmbH & Co.KG, sollen für freiberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise von Rechtsanwälten zugänglich sein. Für Personengesellschaften soll ein gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht eingeführt werden, damit Unternehmen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen schnell klären und lähmende Schwebezustände vermeiden können.
Redaktion beck-aktuell, 20. April 2020.
Zum Thema im Internet
Zusammenfassende Informationen zum Gesetzentwurf der Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.
Gleiches gilt für den Gesetzentwurf der Kommission.
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DStV: KMU bei Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts nicht vernachlässigen!, BB 2020, 859