Expertenanhörung: Kritik an geplanter Lkw-Mautänderung

Die Bundesregierung will die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für Anlastung der Kosten der Lärmbelastung schaffen. Der entsprechende "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" (BT-Drs. 19/3930) stand am 10.10.2018 im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Bundestag. Kritik am Gesetzentwurf kam unter anderem vom Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Die sich durch die Mautänderung ergebende Mautsteigerung werde auch die Verbraucherpreise beeinflussen, erklärte der BGL-Experte Dirk Engelhardt.

Auch BDI warnt vor Mehrkosten

Kritik übte Engelhardt auch am Vorhaben der Bundesregierung, land- und forstwirtschaftliche Lkw mit einer Geschwindigkeit bis zu 60 km/h von der Bemautung auszunehmen. Dies stelle eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar und habe zu einem Riesenaufschrei der Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr geführt. Wenn es eine Ausnahme für derartige Fahrzeuge geben solle, müsse die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h beschränkt werden. Von Mehrkosten in Höhe von drei Milliarden Euro durch die schon erfolgte Ausweitung der Maut und die geplante Mautänderung ging Jürgen Hasler, Abteilungsleiter Mobilität und Logistik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), aus. Der Wettbewerb in der Speditionsbranche werde sich verschärfen, möglicherweise auch zu Lasten sozialer Standards, sagte er.

Allianz pro Schiene möchte zeitliche Begrenzung der Mautbefreiung für Elektro-Lkw

Eine zeitliche Begrenzung der Mautbefreiung für Elektro-Lkw verlangte Dirk Flege von der Allianz pro Schiene. Grundsätzlich aber begrüßte er die Mautänderung. Die in den vergangenen Jahren immer weiter auseinandergegangene Kostenschere zwischen der Lkw-Maut und den Trassenpreisen zu Ungunsten der Schiene werde so zumindest ein stückweit geschlossen. Kritisch äußerte sich Flege zum Verzicht der Bundesregierung, die Mautlücke zwischen Lkw mit einem Gesamtgewicht von bis 3,5 Tonnen, die keine Lkw-Maut zahlen müssten und Lkw ab 7,5 Tonnen zu schließen.

Kein Konsens bei Mautbefreiung von Fernbussen

Flege monierte auch die weiter geltende Mautbefreiung für Fernbusse. Dagegen sprach sich Kurt-Christian Scheel vom Verband der Automobilindustrie weiter für die Mautbefreiung für Fernbusse aus. Fernbusse würden ihre Kosten weitgehend selbst tragen, argumentierte er. Anders als sein Vorredner, der die Einnahmen aus der Lkw-Maut, die deutlich über den Kosten lägen, auf alle Verkehrsträger, inklusive die Schienen verteilen möchte, lehnte Scheel dies ab. Der Finanzierungskreislauf Straße sei sachgerecht, zumal sich die Höhe der Mautsätze an den Wegekosten für Bau und Erhalt der Fernstraßen orientiere.

VCD gegen Zweckbindung der Maut

Für eine Einbeziehung der Fernbusse in die Maut sprach sich wiederum Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) aus. Alles andere stelle einen klaren Nachteil für den Schienenverkehr dar, befand er. Lottsiepen lehnte zugleich auch die Zweckbindung der Mautmittel an die Straßen ab. Es müsse der Grundsatz gelten: Verkehr finanziert Verkehr. Schließlich forderte der VCD-Vertreter, die Maut auf allen Straßen und für alle Lkw zu erheben.

Mautbefreiung für Kommunalfahrzeuge gefordert

Thomas Kiel, Vertreter des Deutschen Städtetages, forderte Ausnahmen für Kommunalfahrzeuge, wie Müllautos und andere Entsorgungsfahrzeuge. Dabei dürfe es keine Rolle spielen, ob die Fahrzeuge in kommunaler Hand sind oder privaten Unternehmen gehören, die im Auftrag der Kommunen Dienstleistungen erbringen. Michael Korn von der Alfen Consult GmbH, die das Wegekostengutachten erstellt hat, verwies darauf, dass mit dem neuen Gutachten eine höhere Kostenabdeckung erreicht werde. An der Systematik, wie die Wegekosten verteilt würden, habe sich jedoch nichts geändert.

Eckpunkte des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden. Durch die Einführung von Gewichtsklassen will die Bundesregierung die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöhen. Außerdem ist geplant, Elektro-Lkw von der Lkw-Maut zu befreien.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2018.

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