Experten kritisieren Unionsantrag zu zweitem Cum-Ex-Ausschuss

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung haben die befragten Experten den Antrag der Unionsfraktion auf Einsetzung eines zweiten Untersuchungsausschusses zur Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Steuerskandal um die Hamburger Warburg Bank (BT-Drs. 20/6420) mehrheitlich kritisch beurteilt. Fünf von sechs Juristen kamen in ihren Stellungnahmen zu dem Schluss, dass der Bundestag für den Großteil der gestellten Fragen nicht zuständig ist.

Untersuchungsausschuss soll politische Einflussnahme prüfen

Nach dem Willen von CDU und CSU soll der Bundestag untersuchen, ob es zur Zeit von Scholz als Hamburger Bürgermeister politische Einflussnahme in der Steueraffäre gab. Die Warburg Bank war in den "Cum-Ex"-Skandal verstrickt und hatte sich vom Staat Steuern erstatten lassen, die sie zuvor nie gezahlt hatte. Die Hamburger Finanzbehörde verzichtete zunächst auf Rückforderungen in Millionenhöhe. Nach einem Gerichtsurteil beglich die Bank eigenen Angaben zufolge später alle ausstehenden Beträge. Scholz traf in dieser Zeit mehrfach den Mitgesellschafter der Bank, Christian Olearius. Eine politische Einflussnahme auf den Steuerfall schließt der heutige Kanzler aber kategorisch aus.

Experten: Fragen zu Vorgängen im Land unzulässig

Die Union hatte in ihrem Antrag Fragen teils zum Handeln der Hamburger Verwaltung, teils zur Aufsicht der Bundesregierung und teils zum Agieren von Scholz gestellt. Zulässig sind nach Ansicht der meisten Sachverständigen für einen Bundestags-Ausschuss nur Fragen, die die Bundesregierung und eventuell noch Scholz persönlich betreffen. Eine Untersuchung von Vorgängen im Land könne nur Grundlage weiterer Fragen an die Bundesregierung sein. Sollte der Antrag der Union nicht geändert werden, müsse er abgelehnt werden, so die Sachverständigen. Ein Sachverständiger argumentierte dagegen, in Sachen Steuern handelten die Länder im Auftrag des Bundes – und könnten daher auch von ihm kontrolliert werden.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2023 (dpa).