Experten für regelmäßige Bewertung der epidemischen Lage

Die geplante Neufassung der gesetzlichen Grundlage zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Vor allem die Regelung, dass der Bundestag alle drei Monate die epidemische Lage erneut feststellen muss und diese andernfalls als aufgehoben gilt, findet breite Unterstützung, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über einen Gesetzentwurf von Union und SPD ergab.

Konstruktion des Mechanismus nochmal überprüfen

Angesichts der dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31.03.2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es in dem von der Bundestagspressestelle mitgeteilten Gesetzentwurf. In einer schriftlichen Stellungnahme begrüßte der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen (Uni Regensburg) den Vorschlag, dass der Bundestag künftig in regelmäßigen Zeitabständen die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen soll. Er riet jedoch dazu, die Konstruktion, wonach durch einen einfachen Feststellungsbeschluss des Parlaments Regelungsbefugnisse der Exekutive ausgelöst würden, zu überprüfen.

Bundesärztekammer für gesetzliche Regelung

Grundsätzliche Zustimmung zu den Neufassungen kam von der Bundesärztekammer, die erneut für gesetzliche Regelungen plädierte, um rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in der Sache richtigen Entscheidung auszuräumen. Grundlegende Entscheidungen müssten im Parlament getroffen werden, Detailfragen könnten der Exekutive überlassen werden.

Sozialverband für Verankerung der Impfziele im Gesetz

Der Sozialverband Deutschland hat auch die gesetzliche Verankerung der konkreten Impfziele sowie die geplante wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage begrüßt. Die Pandemie verdeutliche die Stärken und die Notwendigkeit des Sozialstaates und seiner Sicherungssysteme, so der Verband. Bei der Evaluation müssten daher auch Weiterentwicklung, Ausbau und Stabilisierung des Sozialstaates im Zentrum stehen. Es müsse sichtbar werden, was die Menschen in der Krise erlebt hätten und welche Probleme aufgetreten seien.

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2021.