Experten begrüßen Einführung digitaler Rentenübersicht

Bei einer Anhörung des Sozialausschusses am 16.11.2020 begrüßten die Experten die von der Bundesregierung im Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie für eine Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ vorgeschlagene Einführung einer digitalen Rentenübersicht. Diese soll die Rentenvorsorgeinformationen verschiedener Träger bündeln, um dem Versicherten einen besseren Überblick zu verschaffen.

Reform der Sozialversicherungswahlen

Grundsätzlich positiv bewertet wurden in der Anhörung auch die Vorschläge, die Transparenz bei Rehabilitationsangeboten zu verbessern und die Modalitäten der Sozialwahlen zu verändern, wenngleich hier Nachbesserungsbedarf gesehen wurde. Unter anderem wurde mehrfach darauf gedrängt, das Instrument der Friedenswahlen durch die Neuregelungen nicht zu erschweren. Auch ein Antrag der Grünen für eine Reform der Sozialversicherungswahlen wurde bei der Anhörung thematisiert.

Weitere Eckpunkte des Gesetzesvorschlags

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht laut einer Mitteilung der Bundestagspressestelle neben der besagten digitalen Rentenübersicht auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Sozialversicherung vor und möchte mehr Geschlechtergerechtigkeit bei der Listenbesetzung bei den Sozialwahlen erreichen. Bei der Rehabilitation wiederum soll das "offene Zulassungsverfahren" reformiert werden. Ziel sei es, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu verbessern. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht des versicherten Rehabilitanden sollen die Selbstverwaltung der Rentenversicherung und die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen gestärkt werden.

DRV lobt besseren Kenntnisstand für Versicherte

Reinhold Tiede von der Deutschen Rentenversicherung äußerte sich bei der Anhörung optimistisch, dass durch die geplante digitale Rentenübersicht der Kenntnisstand der Versicherten über ihre zu erwartende Rente wirklich verbessert werde. Dieser Auffassung schloss sich auch Andreas Hackethal, Wirtschaftsprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt an. Bisher sei die Altersvorsorge für die meisten Menschen ein Puzzlespiel, aus dem sich kein Bild ergebe. "Ziel muss sein, die Bausteine zusammenzufügen", so Hackethal.

Datensicherheit muss gewährleistet werden

Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung betonte, es müsse sichergestellt werden, dass die Daten nicht in fremde Hände gelangten, sondern nur in jene des Versicherten. Dafür sei die Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer eine gute Möglichkeit.

DGB vermisst klare gesetzliche Vorgaben

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert in seiner Stellungnahme dagegen, dass das Gesetz nur grobe Linien für die Umsetzung der Rentenübersicht entwerfe. "Eine klare gesetzliche Vorgabe für die Ausgestaltung, insbesondere im Interesse der Versicherten, fehlt jedoch", schreibt der DGB. Bisher seien vor allem die Anbieter mit ihren spezifischen Interessen in der Erarbeitung der Rentenübersicht vertreten.

Redaktion beck-aktuell, 17. November 2020.