Experte sieht kaum Erfolgsaussichten für Klagen gegen 5G-Vergaberegeln

Schon vor der Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen haben einige Netzbetreiber Klagen erhoben. Aus Sicht eines Experten haben diese jedoch kaum Chancen auf Erfolg. "Die Bundesnetzagentur hat ihre Vergaberegeln gut austariert und gerichtsfest gestaltet - da ist keinerlei Willkür erkennbar", sagte der Telekommunikationsexperte Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen der Deutschen Presse-Agentur. Ähnliche Klagen anderer Firmen bei einer Frequenzauktion 2015 seien ebenfalls gescheitert.

Mit 5G in die Zukunft

Mit 5G - das Kürzel steht für die 5. Mobilfunkgeneration - soll Deutschlands Industrie wettbewerbsfähig bleiben. Der Mobilfunkstandard spielt eine zentrale Bedeutung für autonomes Fahren, die Telemedizin oder vernetzte Fabriken. Für Privatpersonen ist 5G hingegen weniger wichtig, weil der Vorgänger-Standard 4G/LTE für die meisten mobilen Anwendungen ausreicht.

Streit um Netzausbau und Netzzugang

Die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und weitere Firmen hatten Klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Die Vergaberegeln schreiben gewisse Ausbaupflichten vor. Für Neueinsteiger ohne eigenes Netz - in diesem Falle die Firma 1&1 Drillisch (United Internet) - gibt es aber umfassende Ausnahmen. Dies ist den drei bisherigen Netzbetreibern ein Dorn im Auge. Zudem klagen sie gegen eine Öffnung ihrer Netze gegenüber Wettbewerbern, weil dadurch eigene Investitionen entwertet würden. Aus ihrer Sicht wurden die Vergaberegeln unfair gestaltet.

Verhandlungsgebot und Streitschlichter vorgesehen

Die Vergaberegeln sehen zwar keine Öffnungspflicht - ein sogenanntes Nationales Roaming - vor, aber ein sogenanntes Verhandlungsgebot. Die Firmen müssen miteinander sprechen. Wenn sich ein Platzhirsch der Kooperation mit einem Konkurrenten verweigert, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter des Streits einschreiten. Dies geht den Netzbetreibern schon zu weit.

Experte sieht keine Gefahr für Auktion im März

Gerpott argumentiert hingegen, dass die Regulierungsbehörde ihren Ermessensspielraum vertretbar genutzt habe. Auch eine Verzögerung der für Ende März geplanten Auktion wird es nach Einschätzung des Experten nicht geben. Telefónica und Vodafone haben Anträge auf Eilrechtsschutz beim Kölner Verwaltungsgericht eingereicht - nun muss das Gericht rasch entscheiden, ob die Klagen eine aufschiebende Wirkung haben sollen. Dadurch wiederum würde sich die Auktion wesentlich verzögern. Doch das Verwaltungsgericht werde sehr wahrscheinlich keine Eilbedürftigkeit erkennen, es werde also keine aufschiebende Wirkung aussprechen, sagte Gerpott. Wie die übrigen Verfahren würden auch die Einsprüche von Telefónica und Vodafone vermutlich ganz regulär verhandelt.

Klagen wenig erfolgversprechend

Letztlich seien alle Klagen wenig erfolgversprechend, meint Gerpott. Sollten sich die Netzbetreiber doch durchsetzen und die Vergaberegeln kippen, würde die Auktion rückwirkend für unwirksam erklärt. Das halte er angesichts der ausgewogenen Vergaberegeln aber für wenig wahrscheinlich.

Bereits die vierte Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen

Im Jahr 2000 zahlten Telekommunikationskonzerne umgerechnet gut 50 Milliarden Euro für UMTS(3G)-Blöcke, rückwirkend gilt dieser Betrag als viel zu hoch - Grund war der damalige Hype um das Zukunftsthema mobiles Internet, welches die Telekommunikationsbranche als Goldgrube und damit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu positiv bewertete. 2010 zahlten die Firmen für Mobilfunkfrequenzen 5,1 Milliarden Euro, 2015 waren es 4,4 Milliarden Euro. Und diesmal? Wegen relativ strenger Ausbaupflichten und damit verbundener hoher Investitionszwänge werde es weniger werden als zuvor, sagte Gerpott - er rechnet mit drei bis vier Milliarden Euro Einnahmen für den Staat.

Redaktion beck-aktuell, 19. Februar 2019 (dpa).

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