Eine entsprechende Änderung hat das Bundeskabinett beschlossen. Die vorgesehene Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) sieht außerdem eine Synopsenpflicht vor. "Wenn Gesetze geändert werden, erkennen häufig selbst Expertinnen und Experten nicht gleich, was neu ist und was bleibt. Deshalb gibt es künftig ein übersichtliches Hilfsmittel, das die vorgeschlagenen Änderungen auf einen Blick erkennbar und damit für alle verständlicher macht", erläutert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Mit der Änderung setzt die Regierung zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Beide Regelungen ergänzten die Erweiterung des Lobbyregistergesetzes, die Anfang März in Kraft getreten ist.