Wie der Gerichtssprecher des Oberlandesgerichts München heute bestätigte, muss der Ex-Wirecard-Chef Markus Braun weiter in Untersuchungshaft bleiben. Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem früheren Wirecard-Vorstandschef Braun und anderen Verdächtigen organisierten Bandenbetrug vor. Sie sollen mit gefälschten Bilanzzahlen über drei Milliarden Euro von Banken und Investoren erschwindelt haben.
U-Haft vorerst bis Ende Mai
Auch ein mutmaßlicher Komplize Brauns muss nach der Entscheidung des OLG weiter in U-Haft bleiben. Künftig muss das Gericht nun alle drei Monate entscheiden, ob die Haftgründe weiter vorliegen oder ob Braun aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann. Nächster Haftprüfungstermin ist demnach der 25.05.2021.
Scheingewinne in Milliardenhöhe
Wirecard aus Aschheim bei München galt jahrelang als aufstrebendes Fintech-Unternehmen und war zwischenzeitlich sogar in den Dax aufgerückt. Allerdings wies Wirecard nach Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft seit 2015 Scheingewinne in Milliardenhöhe aus, ohne dass Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer etwas bemerkten. In dem Zusammenhang gab es auch Geldwäsche-Vorwürfe. Wirecard hat inzwischen Insolvenz angemeldet.
Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2021 (dpa).
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Mock, Rechnungslegungsenforcement nach Wirecard - alles auf Anfang oder punktuelle Reformen?, BB 2020, Heft 30,
Umschlagteil, I Feger/Veith, Publizitätspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften, CB 2020, 187
Langenburher, Wirecard- ein Skandal zur richtigen Zeit, EuZW 2020, 681
Fischer/Zastrow, Zur Dritthaftung des Abschussprüfers aus Anlass des Falls Wirecard, GWR 2020, 351
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