Ex-Sportreporter Manni Breuckmann gewinnt Facebook-Namensstreit

Der ehemalige Sportreporter Manni Breuckmann hat vor Gericht erreicht, dass sein Name im Internet nicht mehr missbräuchlich benutzt werden darf. Ein Mann aus Oer-Erkenschwick im Kreis Recklinghausen hat sich am Donnerstag am Landgericht Bochum über seinen Anwalt per Vergleich verpflichtet, im Internet nicht mehr als "Manni Breuckmann" aufzutreten und seine entsprechenden Accounts bei Facebook und Instagram bis Mitte November zu löschen.

Facebook-Postings unter Breuckmanns Namen veröffentlicht

Breuckmann war nach eigenen Angaben unter anderem von seiner Frau auf kritische Kommentare aufmerksam gemacht worden, die scheinbar unter seinem Namen bei Facebook veröffentlicht worden waren - unter anderem nach einer Pressekonferenz von Ex-Ministerpräsident Armin Laschet zur Corona-Lage. Das sei "peinlich" gewesen, erklärte Breuckmann am Rande des Prozesses vor der 8. Zivilkammer. Der Facebook-Account sei außerdem mit einem Profilbild versehen gewesen, das einen Mann mit einer Gasmaske zeigte. "Mir schauderte, als ich das Bild das erste Mal gesehen habe", so der 70-Jährige.

Verwendung des Namens sollte Aufmerksamkeit ziehen

Die Richterinnen und Richter am Bochumer Landgericht hatten gleich zu Beginn des Prozesses signalisiert, dass die Namensrechte des echten Manni Breuckmann verletzt worden seien. "Der Beklagte verwendet den Namen anscheinend nur, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen", so Richter Klaus Brünger. Der "falsche" Manni Breuckmann, der eigentlich ganz anders heißt, war selbst nicht vor Gericht erschienen. Sein Anwalt Paul Kantak erklärte, dass es nie die Absicht seines Mandanten gewesen sei, Manni Breuckmann zu schaden. Er habe den Namen nur benutzt, weil er selbst früher Sportreporter gewesen und in seiner Heimatstadt Oer-Erkenschwick so angesprochen worden sei. "Die Einträge waren humoristisch gemeint", so Kantak. Sollte sein Mandant erneut als "Manni Breuckmann" im Internet auftreten, werden laut Vergleich Vertragsstrafen von rund 5.000 Euro fällig.

LG Bochum, Urteil vom 28.10.2021 - I 8 O 62/21

Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2021 (dpa).