Ein ehemaliger Richter am Augsburger Landgericht ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 59-Jährige habe einen Teil der mehr als 4.000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen aus Strafakten beschafft, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am 02.08.2021. Ein Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg sei nun rechtskräftig, der Mann sei damit vorbestraft. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung und daraufhin mehrere Medien berichtet.
Richter war auf Kinderpornografie-Plattform im Darknet angemeldet
Auslöser der Ermittlungen gegen den Ex-Richter waren demnach Hinweise aus dem Ausland, dass der Mann im Jahr 2019 auf einer Darknet-Plattform für kinderpornografisches Material angemeldet war. Bei einer Durchsuchung im Juni 2020 stellten die Ermittler dann umfangreiches Beweismaterial sicher. Zum Zeitpunkt der Verurteilung Anfang Juli war der 59-Jährige nicht mehr als Richter tätig.
Redaktion beck-aktuell, 3. August 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Bussweiler, Sexueller Kindesmissbrauch und Kinderpornografie - alles Verbrecher?, ZRP 2021, 84
BGH, Strafbarkeit des Umgangs mit kinderpornografischer Literatur, NStZ 2013, 642
Aus dem Nachrichtenarchiv
Verbreitung von Kinderpornografie durch Weitergabe an Vortäter, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.07.2021, becklink 2020392
BVerwG: Besitz von Kinderpornographie mit Lehrerberuf unvereinbar, Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 25.10.2019, becklink 2014511