Börsengang der früheren Krisenbank war genehmigt
Der Börsengang 2011 der früheren Krisenbank, die später mit staatlichen Milliardenbeträgen vor dem Zusammenbruch gerettet werden musste, sei von allen damals zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt worden, begründeten die Richter der Strafkammer des Nationalen Gerichtshofs in Madrid ihr Urteil. Die Anklage hatte achteinhalb Jahre Haft für den früheren konservativen Wirtschaftsminister gefordert, der zurzeit eine viereinhalbjährige Haftstrafe wegen der Unterschlagung von Bankgeldern absitzt. Ob die Anklage Rechtsmittel einlegen würde, war zunächst unbekannt.
Beinahe-Zusammenbruch der Bankia führte zu Staatskrise
Rund 200.000 Kleinanleger hatten nach dem Börsengang der Bank 2011 herbe Verluste erlitten. Damals war Rato Präsident der Bank. Die Ende 2010 – gut zwei Jahre nach Ausbruch der internationalen Finanzkrise – durch die Fusion mehrerer angeschlagener Finanzinstitute ins Leben gerufene Bankia hatte 2012 rund 19 Milliarden Euro Verlust gemacht. Im Mai 2012 wurde sie teilverstaatlicht. Der Beinahe-Zusammenbruch führte dazu, dass Spanien ein europäisches Rettungspaket über 41 Milliarden Euro beantragte.
Oberster Gerichtshof erklärte Börsengang von 2011 für ungültig
2016 entschied der Oberste Gerichtshof Spaniens, dass der Börsengang von 2011 wegen falscher Angaben ungültig sei. Dies eröffnete den Anlegern die Möglichkeit, ihre für die Aktien bezahlten Gelder zurückzuverlangen. Zurzeit fusioniert die Caixabank mit Bankia und wird damit zur größten Bank in Spanien.