Das Schweizer Bundesgericht hat einen Einspruch des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs Jérôme Valcke gegen eine zehnjährige Sperre durch den Fußball-Weltverband abgelehnt. Der 58-Jährige hatte argumentiert, dass seine Strafe übertrieben und ihm vor dem Sportgerichtshof CAS ein faires Verfahren verweigert worden sei. Auch der CAS hatte 2018 eine Berufung des Franzosen gegen die Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Franken (88.700 Euro) abgewiesen.
Schweizer Justiz ermittelt unabhängig von Sportrichtern
Valcke war unter dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter Generalsekretär. Im Zuge diverser Skandale, die auch Blatter zu Fall brachten, war Valcke im Sommer 2016 fristlos von der FIFA entlassen und von der Ethikkammer gesperrt worden. Die Schweizer Justiz ermittelt unabhängig vom Urteil der Sportrichter weiter gegen Valcke in zwei Verfahren. Die FIFA-Ethikkommission hatte Valcke beschuldigt, einen Schwarzmarkt-Ticket-Deal vor der WM 2014 mitorganisiert und Extra-Kosten von 11,7 Millionen Dollar (9,95 Millionen Euro) für Privatflüge und Luxusreisen auf Kosten der FIFA verursacht zu haben. Zudem habe Valcke seinem Sohn durch Insiderwissen zu einem Vertrag mit WM-Bezug in Höhe von rund 600.000 Euro verholfen.
Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
CAS, 10-Jahres-Sperre wegen Verstößen gegen das FIFA-Ethikreglement (Fall "Jérôme Valcke"), SpuRt 2019, 127
CAS, Verstoß gegen FIFA-Ethikreglement (Fall Blatter), SpuRt 2017, 114
Aus dem Nachrichtenarchiv
CAS: Ex-FIFA-Generalsekretär Valcke bleibt gesperrt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.07.2018, becklink 2010554