Urteil nicht vor Pfingsten zu erwarten
Auch die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu. Damit sei eine Verständigung zustande gekommen, stellte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert fest. Das Geständnis will Stadler dem Gericht in zwei Wochen vortragen, wie sein Verteidiger sagte. Das Urteil sei nicht vor Pfingsten zu erwarten, sagte Weickert.
Aufgabe jahrelanger Unschuldsbeteuerung
Stadler hatte jahrelang seine Unschuld beteuert und war davon auch in dem seit zweieinhalb Jahren laufenden Prozess zunächst nicht abgerückt. Aber nach vorläufiger Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer dürfte er spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte manipuliert gewesen sein könnten. Statt der Sache auf den Grund zu gehen und die Handelspartner zu informieren, habe er den Verkauf der Autos jedoch bis Anfang 2018 weiterlaufen lassen. Daher komme für ihn eine Freiheitsstrafe wegen Betruges durch Unterlassen in Betracht – bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung von 1,1 Millionen Euro auch auf Bewährung. Nach der Verständigung will das Gericht Stadler zu einer Freiheitsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilen. Die Bewährungszeit betrage dann drei Jahre, kündigte Weickert an. Die Bewährungsauflage sei an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.
Motor-Entwickler waren bereits geständig
Der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, und zwei seiner leitenden Ingenieure hatten bereits gestanden, dass sie die Ausgestaltung der Motor-Software veranlasst hatten. Mit unzulässigen Abschalteinrichtungen hielten die Autos die Stickoxid-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand ein, aber nicht auf der Straße. So wollten sich die Autobauer den aufwendigen nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung sparen, nachdem sie sich zuvor verrechnet hatten.
An VW-Konzern bereits 4,1 Millionen Euro gezahlt
Rupert Stadler war 2007 Chef der Ingolstadter VW-Tochter geworden, als Nachfolger von Martin Winterkorn, der damals an die Konzernspitze wechselte. Ab Juni 2018 saß Stadler wegen Verdunkelungsgefahr vier Monate lang in Augsburg in Untersuchungshaft, bis zu seinem Rücktritt als Audi-Chef und VW-Vorstandsmitglied. Mit dem Volkswagen-Konzern hatte er bereits einen zivilrechtlichen Vergleich geschlossen und wegen Pflichtverletzung 4,1 Millionen Euro an seinen früheren Arbeitgeber gezahlt.